Gesetzesänderung Reihenfolge der Vornamen kann getauscht werden
Zwei Vornamen und man wird immer beim falschen gerufen? Das könnte sich ab diesem Donnerstag ändern - dank einer gesetzlichen Neuregelung.
Wer mehrere Vornamen hat, kann deren Reihenfolge beim Standesamt ab sofort ändern lassen. Wer Franz Ferdinand heißt, kann also zu Ferdinand Franz werden. So wird leichter erkennbar, welcher Name der Rufname ist.
Das gilt allerdings nur, wenn die Eltern den Doppelnamen nicht mit Bindestrich geschrieben haben: Franz-Ferdinand bleibt Franz-Ferdinand. Ebenfalls nicht ändern lässt sich die Schreibweise. Auch neue Vornamen hinzufügen oder ungeliebte weglassen ist nicht möglich.
Eine weitere Neuregelung: Die Ehe für alle kommt mehr als ein Jahr nach ihrer Einführung endgültig in der Verwaltung an. Ab dem 1. November kann sie auch in den Eheregistern richtig erfasst werden. Bislang gab es dort nur die Einträge "Ehemann" und "Ehefrau", bei schwulen und lesbischen Paaren wurde jeweils einer der beiden an falscher Stelle einsortiert. Das ist nun korrigiert, beide Partner werden als "Ehegatten" erfasst.
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