Getötete Arzthelferin Freispruch im Prozess um "Tiefgaragenmord"

Freigesprochener Peter S.: "Keine ausreichenden Beweise" für eine Tatbeteiligung
Foto: DDPNürnberg - Ihre Angehörigen hatten gehofft, dass der Mord aufgeklärt werden würde. Doch der Tod einer Arzthelferin in einer Tiefgarage in Erlangen bleibt vorerst ungeklärt. Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Nürnberg-Fürth sprach am Dienstag den angeklagten Peter S. vom Mordvorwurf frei und folgte damit dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 44-Jährigen vorgeworfen, im März 1999 die 27 Jahre alte Frau erstochen zu haben.
Gleichzeitig war der Mann auch angeklagt, vor rund zwölf Jahren seine damals 13 Jahre alte Tochter sexuell missbraucht zu haben. Wegen dieses Delikts wurde er am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Während der hagere Mann das Urteil fast regungslos aufnahm, verließen die Eltern des Opfers, die als Nebenkläger aufgetreten waren, beinahe fluchtartig und wortlos den Gerichtssaal. Deren Vertreterin hatte ebenso eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert wie der Oberstaatsanwalt.
In einer rund einstündigen Urteilsbegründung legte der Vorsitzende Richter dar, warum es nicht zu einer Verurteilung wegen Mordes kam. So sehe die Schwurgerichtskammer "keine ausreichenden Beweise" für eine Tatbeteiligung und für das von der Anklage angenommene Motiv des Landschaftsgärtners. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, Peter S. habe die Patin des Kindes getötet, um zu verhindern, dass seine Tochter ihr vom sexuellen Missbrauch durch den eigenen Vater berichtet.
Wollte sich die Tochter dem späteren Mordopfer anvertrauen?
Den Mord hatte Peter S. stets bestritten, den Missbrauch aber eingeräumt. Es fehlten "wichtige Glieder in der Beweiskette", sagte der Richter. So sei etwa nicht bewiesen, dass das Opfer vom Missbrauch wusste oder die Tochter des Angeklagten sich ihr anvertrauen wollte.
Zudem habe das von Zeugen erstellte Phantombild keine Ähnlichkeit mit dem Angeklagten und die unter einem Fingernagel des Opfers gefundene DNA stimme nicht mit der des Angeklagten überein. Nach den Zeugenaussagen sei auch zweifelhaft, ob dem Mann die Tat überhaupt zuzutrauen ist. "Das Gericht hatte daher keine andere Wahl, als im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden und ihn vom Mordvorwurf freizusprechen", argumentierte der Richter. Als Täter komme auch ein Unbekannter in Frage.
Belastende Momente wie etwa der von Mitgefangenen während der Untersuchungshaft bezeugte Ausspruch des Angeklagten, er wisse, wie sich ein Blutrausch anfühle, bewertete das Gericht skeptisch. "Mit belastenden Angaben von Mitgefangenen muss man vorsichtig sein", sagte der Richter. Diese erhofften sich davon häufig nur einen Strafrabatt.
Dass das Handy des Angeklagten zur Tatzeit abgeschaltet gewesen sei, reiche ebenfalls nicht als Beweis aus. Schließlich habe seine damalige Verlobte ihm zwar ein falsches Alibi gegeben, dennoch sei aber nicht nachweisbar, dass er sich tatsächlich in der Tiefgarage aufgehalten habe.
Die Anwältin der Nebenkläger wertete das Urteil als "Zweifelsfreispruch". "Ich bin insofern nicht überrascht, weil es ein Indizienprozess war und da immer juristische Unwägbarkeiten da sind", kommentierte sie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.