Getötetes Mädchen Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe für Pflegemutter
Bonn - Im Fall der getöteten Anna hat die Bonner Staatsanwaltschaft für die ehemalige Pflegemutter des neunjährigen Mädchens lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Sie beantragte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dadurch wäre eine Entlassung der Frau nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Die 52-Jährige soll ihr Pflegekind mehr als ein Jahr lang gequält und schließlich in der Badewanne ertränkt haben.
Den gleichaltrigen Ehemann sieht die Staatsanwaltschaft als Mitläufer - für ihn beantragte sie neun Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der Mann hatte die Misshandlungen gestanden. Er habe gesehen, wie seine Frau das Mädchen im vergangenen Jahr unter Wasser gedrückt habe, bis es blau angelaufen sei. Die Frau hatte während des Prozesses geschwiegen, um dann zuletzt in einem Brief ihren Mann zu beschuldigen. Diese Darstellung bezeichnete Oberstaatsanwalt Robin Faßbender spöttisch als "ganz großes Kino".
Beiden Angeklagten bescheinigte Faßbender einen "menschenverachtenden Umgang" mit dem Kind. Die Behörden nahm er gegen Kritik in Schutz: "Für das Jugendamt gab es keinen Grund, tätig zu werden." Die Angeklagte habe es verstanden, ein perfektes Lügengebäude aufzubauen und alle zu täuschen. Ihre furchtbaren Quälereien seien umso weniger zu entschuldigen, da sie den Pflegevertrag für das Mädchen jederzeit hätte auflösen können. Entweder habe sie aber die Tochter, die sie sich immer gewünscht habe, nicht hergeben wollen oder perversen Spaß an den Quälereien gehabt.
Anna war einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge gestorben, weil sie 2010 in der Badewanne länger als drei Minuten unter Wasser getaucht wurde. Die Plädoyers der Verteidigung sind für kommenden Donnerstag geplant. Ein Urteilstermin steht noch nicht fest.