Anklage in Göttingen
Corona-Infizierter ging trotz Quarantäne ins Fitnessstudio
Ein Corona-infizierter Mann trainierte trotz Quarantäneanordnung in einem Göttinger Fitnessstudio. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Er wusste von seiner Erkrankung und ging trotzdem unter Menschen: Ein mit dem Coronavirus infizierter Mann hat in Göttingen ein Fitnessstudio besucht. Nun hat ihn die dortige Staatsanwaltschaft wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen angeklagt.
Der Mann habe trotz amtlicher Quarantäneanordnung und in Kenntnis seiner Erkrankung zweimal in dem Studio trainiert und dabei die Ansteckung anderer Menschen mit einem potenziell tödlichen Erreger in Kauf genommen, teilte die Göttinger Anklagebehörde am Montag mit.
Der Fall ereignete sich bereits im Mai 2020, als Fitnessstudios noch geöffnet waren. Der Beschuldigte war damals während des Trainings von Mitarbeitern der Stadt erkannt worden. Durch seine Quarantäneverweigerung habe er »versucht, andere Personen durch die Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen körperlich zu misshandeln und an ihrer Gesundheit zu schädigen«, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Die Anklage wurde am Amtsgericht eingereicht. Dieses entscheidet nun, ob es zum Prozess kommt.