Straftat Gotteslästerung Niederlande wollen Blasphemiegesetz streichen
Zerbrochene Marienstatue: Abschaffung des Blasphemiegesetzes - Gewinn oder Verlust?
Foto: Ramon Espinosa/ ASSOCIATED PRESSHamburg - Das Satire-Magazin "Titanic" zeigt auf seinem Cover den Papst mit einem gelben Fleck auf der Soutane. Popstar Madonna stellt sich wie an ein Kreuz geschlagen auf die Bühne. Im Kölner Karneval fährt Jesus auf einem Segway-Roller zur Kreuzigung. Ein Video stellt den Propheten Mohammed als Frauenheld, Tölpel und Kinderschänder dar. Solche und ähnliche Darstellungen verärgern Gläubige, bringen Christen oder Muslime auf die Barrikaden - und werden in vielen Ländern gesetzlich geahndet.
Die Niederlande wollen sich nun von ihrem Blasphemiegesetz verabschieden: Eine Mehrheit im Parlament von Den Haag hat sich dafür ausgesprochen, den Paragrafen 147 abzuschaffen, der Gotteslästerung unter Strafe stellt. Das Gesetz werde seit Jahrzehnten nicht mehr angewendet, hieß es in der Begründung. Seit 1968 sei in den Niederlanden niemand mehr wegen "Offensiver Blasphemie" verurteilt worden.
Im Haager Parlament wird seit Jahren über das gesetzliche Verbot von Gotteslästerung diskutiert. Nun gibt es dank der Stimmen der Mitglieder der VVD Liberal eine Mehrheit. Ein Sprecher der sozial-liberalen Partei Democraten 66 lobte laut dutchnews.nl die Entscheidung als "Meilenstein", die Reformierte Politische Partei SGP spricht hingegen von einem "schmerzhaften Verlust eines moralischen Ankers" und dem "Symptom einer spirituellen Krise". Schließlich bleibt die Beleidigung der niederländischen Königin Beatrix strafbar.
Braucht der Name Gottes Schutz? Muss gegen Satire-Zeichnungen des Papstes vorgegangen werden? Oder sind Gesetze, die Gotteslästerung verbieten, ein Relikt aus dem Mittelalter?
Das Thema wird seit dem Spätsommer auch in Deutschland heiß diskutiert. Die im Internet veröffentlichten Ausschnitte des Mohammed-Schmähvideos "Die Unschuld der Muslime" lösten in der muslimischen Welt gewalttätige Proteste aus, bei denen es mehr als 30 Tote gab. Die CSU regte die Prüfung einer Gesetzesverschärfung an.
Kaum Verurteilungen in Deutschland
In Deutschland regelt Paragraf 166 des Strafgesetzbuches die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen. Demnach kann bestraft werden, "wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer beschimpft" - aber nur dann, wenn damit der öffentliche Frieden gefährdet wird. Es drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Aufgrund des einschränkenden Zusatzes, der im Zuge der Strafrechtsreform 1969 eingeführt wurde, kommt es allerdings kaum zu Verurteilungen. CSU-Politiker Johannes Singhammer, Vize-Vorsitzender der Union im Bundestag, forderte die Streichung eben dieses Zusatzes: Jede öffentliche Beschimpfung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses solle strafbar sein. Dabei wusste er Hirten der katholischen Kirche auf seiner Seite.
Die Chancen auf eine tatsächliche Änderung im Strafgesetzbuch sind jedoch gering. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), Außenminister Guido Westerwelle (FDP) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärten die aktuelle Gesetzeslage für ausreichend.
Kehrtwende in Irland
Weltweit sind Gesetze gegen Gotteslästerung verbreitet. Einer aktuellen Analyse des Pew Research Center's Forum on Religion & Public Life zufolge hatten 47 Prozent von 198 untersuchten Ländern und Territorien im Jahr 2011 Gesetze oder politische Leitlinien, die Blasphemie, Apostasie oder Diffamierung unter Strafe gestellt. Gesetze gegen Blasphemie sind demnach vor allem im Mittleren Osten und in Nordafrika verbreitet: In 65 Prozent der Länder dieser Region ist es eine Straftat. In der Asien-Pazifik-Region und in Europa sind es jeweils lediglich 18 Prozent. Südlich der Sahara hatten 2011 nur zwei von 48 Ländern derartige Gesetze: Nigeria und Somalia.
In vielen europäischen Ländern ist die Situation ähnlich wie in Deutschland: Gotteslästerung ist als Straftatbestand im Gesetz verankert, es kommt aber selten zu Verurteilungen. In Dänemark beispielsweise wurde die Klage wegen Verletzung des Blasphemie- und Rassismusgesetzes gegen die Zeitung "Jyllands Posten", die im Oktober 2005 die umstrittenen Mohammed-Karikaturen veröffentlicht hatte, von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Viborg und später auch von der dänischen Oberstaatsanwaltschaft abgelehnt. In einem daraufhin wegen Verleumdung angestrengten Zivilverfahren wurde die Zeitung freigesprochen.
Eine seltene Kehrtwende gab es in Irland: Das Parlament verabschiedete im Jahr 2009 ein Gesetzespaket, das Gotteslästerung oder die Veröffentlichung von blasphemischem Material mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro belegt. Die Entscheidung überraschte sogar Kirchgänger, Atheisten kritisierten die Novelle als "Rückfall ins Mittelalter".
Eines der wenigen Länder der EU, das Blasphemie aktiv verfolgt, ist laut "The Christian Scientist Monitor " Griechenland. Dort wurde kürzlich ein Mann festgenommen, weil er auf Facebook einen berühmten griechischen Mönch verspottet hatte. Für öffentliche und böswillige Verunglimpfung der griechisch-orthodoxen Kirche drohen bis zu zwei Jahre Haft.
Blasphemiefälle in Pakistan
In einigen muslimisch geprägten Ländern werden für Blasphemie hohe Strafen verhängt, bis hin zur Todesstrafe. Ein Gericht in Kairo verurteilte am Mittwoch sieben koptische Christen aus Ägypten und einen Geistlichen aus den USA wegen ihrer Beteiligung an der Produktion oder Verbreitung des Films "Die Unschuld der Muslime" zum Tod. Die ägyptischen Kopten, darunter der Regisseur des Films, und der Prediger Terry Jones aus Florida befinden sich zurzeit alle in den Vereinigten Staaten.
Auch in Pakistan, Saudi-Arabien, Iran, Afghanistan und im Sudan kann die Todesstrafe verhängt werden. Gerade aus Pakistan häufen sich in jüngster Zeit die Meldungen über Blasphemievorwürfe. Wer dort den Koran schändet, muss mit lebenslanger Haft rechnen, für eine Beleidigung des Propheten Mohammed droht sogar der Tod. Nur selten geht es jedoch um Religion. "Der Vorwurf der Blasphemie ist in Pakistan zu einem Instrument der Hexenjagd geworden", sagte Raza Rumi, Direktor des liberalen Think-Tanks Jinnah Institut in Islamabad.
Ein Beispiel ist der Fall einer jungen Christin: Das etwa 14 Jahre alte Mädchen Rimsha war Mitte August unter dem Vorwurf festgenommen worden, Seiten aus dem Koran verbrannt zu haben. Darauf steht nach dem umstrittenen Blasphemiegesetz bis zu lebenslange Haft. Bis zu ihrer Freilassung gegen Kaution Anfang September saß sie in einem Gefängnis für Erwachsene. Erst in der vergangenen Woche stellte das zuständige Gericht das Verfahren ein.
In Russland musste der Blasphemievorwurf in dem Aufsehen erregenden Verfahren gegen die Band Pussy Riot herhalten. Die drei Frauen wurden im August wegen einer Protestaktion in der Christ-Erlöser-Kathedrale in Moskau verurteilt, zwei von ihnen kamen ins Straflager. Die Sängerinnen hatten im Februar in der Kirche gegen Putin protestiert - mit einem Punk-Gebet.