Prozess in Dresden Angeklagter belastet andere Mitglieder der "Gruppe Freital"

Acht Mitglieder der mutmaßlich rechtsterroristischen "Gruppe Freital" stehen vor Gericht. Der jüngste Angeklagte hat jetzt seine Beteiligung an Anschlägen eingeräumt - und schwere Vorwürfe gegen andere Mitglieder erhoben.
Der Angeklagte Justin S.

Der Angeklagte Justin S.

Foto: Sebastian Kahnert/ dpa

Im Prozess gegen die mutmaßlich rechtsterroristische "Gruppe Freital" hat sich der jüngste Angeklagte geständig gezeigt und schwere Vorwürfe gegen Mitbeschuldigte erhoben. Der 19-Jährige Justin S. räumte vor dem Oberlandesgericht Dresden ein, 2015 an Anschlägen auf eine Flüchtlingsunterkunft in Freital und ein alternatives Wohnprojekt im nahen Dresden beteiligt gewesen zu sein.

Auch bei dem letztlich abgebrochenen Versuch der Gruppe, das Auto eines Stadtrats der Linken zu sprengen, habe er mitgemacht. Als das Fahrzeug dann wenig später tatsächlich durch illegale Pyrotechnik zerstört wurde, sei er aber nicht dabei gewesen.

Die von der Bundesanwaltschaft als Rädelsführer bezeichneten Timo S. und Patrick F. hätten sich mehr als die anderen Mitglieder eingebracht. "F. hat die Böller organisiert, und S. hat die Gruppe bei Stimmung gehalten", sagte der 19-Jährige. An den ihm bekannten Taten seien in wechselnder Besetzung auch Mike S., Maria K., Rico K., Sebastian W. und Philipp W. beteiligt gewesen.

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Prozess in Dresden: Gewalt und Hass in Freital

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Justin S. stritt ab, dass mit dem Anschlag auf das Wohnprojekt "Mangelwirtschaft" in Dresden im Oktober 2015 Menschen ernsthaft verletzt werden sollten. "Wir wollten die halt erschrecken." Den Angriff hätten die Gruppenmitglieder zusammen mit der Neonazi-Gruppe "Freie Kameradschaft Dresden" durchgeführt. Dass bei einem Angriff auf eine Freitaler Flüchtlingsunterkunft ein Syrer verletzt wurde, sei ebenfalls nicht geplant gewesen.

Justin S. ist der einzige Angeklagte, der sich bislang zu den Vorwürfen äußert. Die anderen Beschuldigten hatten zu Beginn des zweiten Prozesstags lediglich Angaben zur ihrer Person gemacht.

Der Generalbundesanwalt hält den acht Angeklagten im Alter zwischen 19 und 39 Jahren die Bildung einer terroristischen Vereinigung vor. Außerdem sollen sie sich unter anderem auch wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und der Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen verantworten. Sie werden in dem Prozess für insgesamt fünf Sprengstoffanschläge zwischen Juli und November 2015 verantwortlich gemacht.

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asa/dpa
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