Chronologie Der Fall Gustl Mollath

Seit Jahren beschäftigt der Fall Gustl Mollath die Justiz, nun kommt es zum Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg. Eine Chronologie von der Anzeige seiner Frau bis zur Neuauflage des Prozesses in Regensburg.
August 2013: Gustl Mollath verlässt die Psychiatrie

August 2013: Gustl Mollath verlässt die Psychiatrie

Foto: David Ebener/ DPA

Januar 2003

Gustl Mollath wird von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 ohne Grund geschlagen, gebissen, getreten und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Mollath bestreitet die Vorwürfe.

Mai 2003

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

September 2003

Die Hauptverhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg, wird später ausgesetzt und geht im April 2004 weiter. Das Gericht beschließt später erstmals eine zeitlich befristete Unterbringung Mollaths.

Dezember 2003

Mollath erstattet Strafanzeige gegen seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften.

Februar 2004

Die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft Nürnberg abgelehnt. Die Angaben seien zu unkonkret für ein Ermittlungsverfahren.

Juni 2004

Mollath muss zur Begutachtung ins Bezirkskrankenhaus Erlangen, kommt aber wieder frei. Im Februar 2005 wird er in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth eingewiesen. Dort bringt er fünf Wochen zu.

August 2006

Ein Gutachter bescheinigt Mollath wahnhafte psychische Störungen und paranoide Symptome. Das Landgericht Nürnberg spricht Mollath wegen mangelnder Schuldfähigkeit von der Anklage der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung frei. Aber es ordnet seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Mollath kommt ins Bezirkskrankenhaus Bayreuth.

Februar 2007

Der Bundesgerichtshof verwirft Mollaths Revision als unbegründet.

März 2012

Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Landtag, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei "weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen". Seine Vorwürfe gegen die Bank hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für Ermittlungen ergeben.

November 2012

Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003 wird publik. Danach traf ein Teil von Mollaths Vorwürfen zu. Die Freien Wähler fordern Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss.

30. November 2012

Merk will den Fall Mollath komplett neu aufrollen lassen und ordnet einen Wiederaufnahmeantrag wegen möglicher Befangenheit eines Richters an.

18. März 2013

Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragt die Wiederaufnahme wegen neuer Tatsachen, die dem Gericht beim Urteil 2006 noch nicht bekannt gewesen seien. Entscheiden muss das Landgericht Regensburg.

26. April 2013

Der Mollath-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags tritt erstmals zusammen.

28. Mai 2013

Das Landgericht Regensburg lehnt eine Entscheidung über Mollaths Psychiatrie-Unterbringung vor der Prüfung des Wiederaufnahmeantrags ab.

9. Juli 2013

Der Untersuchungsausschuss geht zu Ende. SPD, Grüne und Freie Wähler sehen gravierende Fehler bei den Behörden und bei Merk und verlangten deren Entlassung. CSU und FDP sehen kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten.

24. Juli 2013

Das Landgericht Regensburg weist die Anträge zur Wiederaufnahme des Mollath-Prozesses zurück.

6. August 2013

Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnet die Wiederaufnahme des Strafverfahrens an - und Mollaths sofortige Entlassung aus der Psychiatrie. Der Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens wird später auf den 7. Juli 2014 festgelegt.

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