Landgericht Bayreuth Gustl Mollath muss mindestens bis 2014 in Psychiatrie bleiben

Gustl Mollath wird seit Jahren gegen seinen Willen in einer psychiatrischen Klinik festgehalten. Dort muss der 56-Jähige noch mindestens bis Mitte 2014 bleiben, ordnete nun das Landgericht Bayreuth an.
Gustl Mollath: Landgericht Bayreuth ordnet weitere Unterbringung in Psychiatrie an

Gustl Mollath: Landgericht Bayreuth ordnet weitere Unterbringung in Psychiatrie an

Foto: Joerg Koch/ Getty Images

Bayreuth - Gustl Mollath wird mindestens noch ein Jahr lang gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehalten. Das Landgericht Bayreuth ordnete nach eigenen Angaben die Fortdauer der Unterbringung an; der nächste Prüfungstermin ist der 10. Juni 2014.

Die Kammer sei an das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Jahr 2006 gebunden, hieß es zur Erläuterung. Zwar liegen dagegen aktuell Anträge auf ein Wiederaufnahmeverfahren vor. "Umstände, welche die gestellten Wiederaufnahmeanträge bereits jetzt als mit Sicherheit erfolgreich erscheinen lassen würden, vermochte die Kammer nicht zu erkennen", teilte das Gericht mit. Stattdessen gehe die Kammer davon aus, dass von Mollath "weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind".

Mollath war 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Mollath glaubt, er sei Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Deswegen war auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) in Bedrängnis geraten.

Am Dienstag hatte Mollath vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags ausgesagt - und mit den Behörden abgerechnet. Für ein paar Stunden durfte der 56-Jährige dafür aus seiner Zelle in der Bezirksklinik Bayreuth, in der er nun noch mindestens ein weiteres Jahr verbringen muss.

wit/dpa
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