Rechtsmediziner im Mollath-Prozess "Es kann so gewesen sein, beweisbar ist es nicht"

Anwalt Gerhard Strate mit Gustl Mollath: Keine Aussage zu den Vorwürfen
Foto: Armin Weigel/ dpaTreffen die Vorwürfe der Anklage gegen Gustl Mollath zu, so muss sich im August 2001 im Haus des Ehepaars in Nürnberg eine turbulente Szene abgespielt haben. Gustl Mollath, so hat es seine Frau bei der Polizei und in drei Gerichtsverhandlungen berichtet, habe sie geschlagen, gebissen und gewürgt, bis zur Bewusstlosigkeit. Ihr Mann hat dies vor Gericht noch nie konkret bestritten. Er sagt, er habe sich lediglich gegen Angriffe seiner Frau gewehrt.
"Für uns war das damals ein Fall von häuslicher Gewalt wie Hunderte andere", so beschrieb es ein Amtsrichter als Zeuge im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Regensburger Landgericht (lesen Sie hier die Hintergründe des Verfahrens). Und wie so oft in diesen Fällen gibt es keine Zeugen, nur das mutmaßliche Opfer und den angeblichen Täter. Petra M. macht in diesem Verfahren von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Auch Gustl Mollath hat sich in diesem Verfahren noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Wie lässt sich so eine Sache klären, nach 13 Jahren?
Vor Gericht hat am Freitag der Münchner Rechtsmediziner Wolfgang Eisenmenger, 70, das Wort. Es geht um Kernfragen des Prozesses: Welchen Beweiswert hat das Attest, mit dem Petra M. 2006 vor dem Nürnberger Landgericht ihre Verletzungen belegte? Passen Petra M.s Angaben über die Verletzungen zur Dokumentation des Arztes? Und: Hätte die Attacke, vorausgesetzt, sie fand statt, für Petra Mollath tödlich enden können?
"Ich kenne mich aus mit Würgemalen"
Am dritten Verhandlungstag hatte der Allgemeinmediziner Markus R. als Zeuge ausgesagt. Er hatte Petra M. zwei Tage nach dem Vorfall untersucht. R. hatte niedergeschrieben, was sie ihm von der Attacke berichtet hatte und die Verletzungen notiert, die er sah: eine Bisswunde am Ellenbogen - eine entsprechende Narbe hat Petra M. in mehreren Gerichtsverhandlungen vorgezeigt - Hämatome an Oberarmen, Ober- und Unterschenkel, eine Prellmarke an der Schläfe und Würgemale am Hals.
Allerdings hat der Arzt die Verletzungen nicht fotografiert; er hat die Farbe der Hämatome nicht beschrieben, die Rückschlüsse über deren Entstehungszeit zulassen; er hat nicht nach charakteristischen stecknadelspitzengroßen Einblutungen gesucht, die beim Würgen in den Gesichtsschleimhäuten entstehen können. Wie er darauf gekommen sei, dass die Hämatome am Hals Würgemale gewesen seien, hatte Eisenmenger gefragt. "Ich bin Kampfsportler", war die Antwort des Arztes gewesen, "ich kenne mich aus mit Würgemalen."
"Die Exaktheit lässt zu wünschen übrig", sagt Eisenmenger in seinem Gutachten über das Attest von Markus R. Es entspreche nicht den Standards. In der Münchner Institutsambulanz für Opfer häuslicher Gewalt habe er so etwas aber häufig erlebt, "weil der Hausarzt nicht darauf eingerichtet ist, was der Jurist und der Rechtsmediziner später erwarten".
Die Unsicherheit des Gutachters
Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl hakt ein: Das Attest sei dilettantisch. Er gehe aber davon aus, dass der Arzt die Verletzungen gesehen und nicht erfunden hat. Eisenmenger nickt: "Es besteht kein Zweifel, dass Frau Mollath erheblicher Gewalteinwirkung durch stumpfe Gewalt ausgesetzt war." Ein "Großteil" der Schilderungen von Petra M. würden mit dem, was der Arzt festgehalten hat, übereinstimmen. Aber ob die Gewaltspuren wie behauptet von einer Attacke ihres Mannes stammen, das kann der Gutachter nicht mit Sicherheit sagen: "Es kann so gewesen sein, beweisbar ist es nicht."
Aber woher könnten die Verletzungen sonst stammen - hat Petra M. sie sich womöglich selbst beigebracht? Den Biss in den Ellenbogen? "Möglich", meint Eisenmenger. Im Saal versuchen Zuhörer, ihren Ellenbogen an die eigenen Zähne zu bringen.
Verteidiger Gerhard Strate hatte angeführt, sein Mandant erinnere sich an ein anderes Ereignis aus dem August 2001. Damals sei Mollaths Frau einmal aus dem fahrenden Auto gesprungen. Wegen der Verletzungen sei sie sogar in einer Klinik gewesen. "Ein Sprung aus dem fahrenden Pkw, da würde ich nicht primär an den Hals denken", sagt Eisenmenger. "Der Hals ist relativ selten von Blutungen aus natürlicher Ursache betroffen. Wenn Sie dort Hämatome sehen, sind es am ehesten Würgemale." Wenn der Arzt tatsächlich als Kampfsportler Erfahrungen mit solchen Hämatomen hat, sagt Eisenmenger, werde er die Ursache der Hämatome am Hals von Petra M. richtig erkannt haben.
Petra M. hat den Angriff ihres Mannes im Laufe der Jahre mehr als ein halbes Dutzend Mal beschrieben - zwei Tage später beim Arzt, im Januar 2003 bei der Polizei, vor Gerichten, zuletzt bei der Verhandlung vor dem Nürnberger Landgericht im Jahr 2006 (lesen Sie hier die Chronik zum Fall Mollath). Immer finden sich Abweichungen in der Beschreibung, Eisenmenger führt sie exakt auf: Mal fehlen die Tritte, mal, dass sie zu Boden ging, mal, dass sie auf dem Bauch lag. Mal ist von Schlägen mit der flachen Hand die Rede, im Urteil sind Schläge mit der Faust festgehalten.
"Bei längerem Würgen könnten sogar Vorgänge gelöscht sein"
Schon oft ist in diesem Prozess die Qualität von Erinnerungen Thema gewesen. Auch die Frage, die Petra M.s Anwalt Jochen Horn dem Gutachter jetzt stellt, zielt darauf. Einem Ermittlungsrichter hat Petra M. von einem Gespräch mit ihrem Mann berichtet: "Er hat mich dann zu Boden gebracht und sich auf mich gesetzt und mich gewürgt. Ich bin bewusstlos geworden. Obwohl mein Mann behauptet, dass ich nicht bewusstlos war, meine ich, dass ich weggetreten war." Ob es sein könne, fragt Anwalt Horn, "dass man nicht genau weiß, ob oder wie lange man bewusstlos war?"
Ja, sagt Eisenmenger, das sei richtig. Es gebe beim Würgen Übergangsformen des Bewusstseinsverlusts, und auch die Wahrnehmung könne gestört sein. "Bei längerem Würgen könnten sogar Vorgänge gelöscht sein, die direkt vorher stattgefunden haben können."
Das Würgen werde in diesem Fall wahrscheinlich mehr als zehn Sekunden gedauert haben, ob es mehr als 20 Sekunden gedauert habe, lasse sich nicht mehr sagen, aufgrund der Erkenntnislücken im Attest. Aber jeder Würgegriff, der Hämatome hervorruft, sagt Eisenmenger, könne potenziell zum Tod führen.
Oberstaatsanwalt Meindl spricht Eisenmenger noch einmal auf die Übergangsformen an: "Und wenn die Frau Mollath nur in diesen Zwischenbereich geraten wäre, ist das auch schon lebensgefährdend?" - "Würde ich sagen, ja."