Schauspielerin nach Skiunfall vor Gericht War Gwyneth Paltrow auf der Piste »außer Kontrolle«?

Auf einer Skiabfahrt soll Gwyneth Paltrow einen Mann angefahren und verletzt haben. Vor Gericht geht es nun um eine Entschädigung von 300.000 US-Dollar. Der Hollywoodstar hat eine Gegenklage eingereicht.
Paltrow vor Gericht in Park City, Utah

Paltrow vor Gericht in Park City, Utah

Foto: Rick Bowmer / dpa

US-Schauspielerin Gwyneth Paltrow muss sich nach einem Skiunfall in einem zivilrechtlichen Verfahren vor Gericht verantworten. Der Hollywood-Star war beim Prozessauftakt am Dienstag (Ortszeit) in dem Wintersportort Park City im US-Bundesstaat Utah zugegen.

2019 hatte ein Skiläufer Klage gegen Paltrow eingereicht. Die 50-Jährige sei auf einer Piste »außer Kontrolle« Ski gefahren und habe ihn bei einer Kollision verletzt, macht der Kläger in Gerichtsdokumenten geltend. Der Vorfall hatte sich 2016 in dem Nobel-Skigebiet Deer Valley ereignet.

Paltrows Anwalt wies die Vorwürfe in seinem Eröffnungsplädoyer als »völliger Quatsch« zurück. Er beschrieb die Schauspielerin als eine »vorsichtige« Skiläuferin. Nicht Paltrow, sondern der Kläger habe den Unfall verursacht. Er sei auf der Piste hinter ihr gefahren und hätte ausweichen müssen, um den Zusammenprall zu verhindern.

Ursprünglich drei Millionen US-Dollar gefordert

Der 76 Jahre alte Kläger, der unter anderem Rippenbrüche und eine Gehirnverletzung geltend machte, hatte ursprünglich mehr als drei Millionen US-Dollar Schadensersatz gefordert. Ein Richter verwarf zwischenzeitlich einige der Vorwürfe und reduzierte damit eine mögliche Entschädigungsforderung wegen Fahrlässigkeit auf 300.000 US-Dollar.

Paltrow hat eine Gegenklage eingereicht, in der sie Anwaltskosten und einen Dollar Schadensersatz fordert. Acht Geschworene müssen in dem Verfahren eine Entscheidung treffen. Der Prozess solle voraussichtlich rund eine Woche dauern, berichteten US-Medien.

sak/dpa

Mehr lesen über

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Playlist
Speichern Sie Audioinhalte in Ihrer Playlist, um sie später zu hören oder offline abzuspielen. Zusätzlich können Sie Ihre Playlist über alle Geräte mit der SPIEGEL-App synchronisieren, auf denen Sie mit Ihrem Konto angemeldet sind.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten