Berufungsprozess gegen Rapper Gzuz zu mehr als acht Monaten Haft verurteilt

Gzuz (M.) vor Gericht: 180 Tagessätze zu je 2300 Euro
Foto: Jonas Walzberg / dpaDas Landgericht Hamburg hat den Rapper Gzuz in einem Berufungsprozess zu acht Monaten und zwei Wochen Haft verurteilt. Die Strafkammer verhängte außerdem eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 2300 Euro, also insgesamt 414.000 Euro. Das Gericht sprach den 33 Jahre alten Frontmann der Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande der Körperverletzung, eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und zweimaliger Verletzung des Waffengesetzes schuldig.
Am härtesten bestrafte die Kammer, dass Gzuz einer Frau ins Gesicht geschlagen hatte, nachdem sie den Rapper morgens auf der Reeperbahn um ein Selfie gebeten hatte. Allein dafür gab es acht Monate Haft. Gzuz heißt mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß.
Verteidiger wollten Geldstrafe
Mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, blieb die Kammer nur geringfügig unter der Forderung des Staatsanwalts, der auf zehn Monate Haft und 225 Tagessätze zu je 2000 Euro – insgesamt 450.000 Euro – plädiert hatte. Die Verteidiger des Musikers hatten sich für maximal 80 Tagessätze zu je 350 Euro ausgesprochen.
Das Amtsgericht Hamburg hatte Gzuz im September 2020 wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes, versuchten Diebstahls und Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt. Zudem sollte er eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1700 Euro – also insgesamt 510.000 Euro – zahlen. »Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast?«, hatte der Amtsrichter damals zu Gzuz gesagt. (Lesen Sie dazu auch eine Kolumne des früheren BGH-Richters Thomas Fischer: Strafen fürs schlichte Gemüt) Gegen das Urteil hatte der Musiker Berufung eingelegt.
Verteidiger sprechen von Notwehr
Seine Verteidiger hatten den Schlag ins Gesicht der 19-Jährigen nun als eine falsch eingeschätzte Notwehr-Lage bezeichnet. Gzuz habe glauben müssen, er werde gegen seinen Willen gefilmt. Die junge Frau habe ihn genötigt und niedrigschwellige Gewalt angewendet. Es sei als ein rechtswidriger Angriff der Frau gewesen, bekräftigte Anwalt Ulf Dreckmann vor der Urteilsverkündung. Die Vorsitzende Richterin Nicole Dietrich entschied jedoch, es habe sich nicht um Notwehr gehandelt. Der Rapper sei 1,95 Meter groß, die junge Frau klein und zierlich. Sie sei vielleicht nervig gewesen, aber nicht aggressiv.
Den Vorwurf des Drogenbesitzes ließ das Gericht fallen. Es habe sich nicht zweifelsfrei klären lassen, wem das in der Wohnung des Rappers gefundene Marihuana gehörte. Ein bei der Durchsuchung im April 2018 gefundener »Polenböller« sei dagegen im Besitz des Angeklagten gewesen.

Gzuz (l.) mit seinen Anwälten im Gerichtsflur
Foto: Jonas Walzberg / dpaTrotz eines Waffenverbotes für Klauß hatte die Polizei bei der Durchsuchung einer zweiten Wohnung des Rappers in Halstenbek bei Hamburg eine Schreckschusspistole, einen Schalldämpfer, 27 Patronen und einen Teleskopschlagstock sichergestellt. Diese Waffen hätten ihm ebenfalls gehört, stellte das Gericht fest. Ein weiterer Anklagepunkt bezog sich auf eine Tat zu Silvester 2018/19. Gzuz habe auf der Straße mit einer Gaspistole in die Luft geschossen und sich filmen lassen. Das Video sei im Internet veröffentlicht worden.
Keine gute Sozialprognose
Eine Bewährungsstrafe sei nicht infrage gekommen, weil Klauß seit über zehn Jahren immer wieder straffällig geworden sei. Er habe zur Tatzeit unter Bewährung und Führungsaufsicht gestanden. Ein psychiatrischer Sachverständiger habe ihm keine gute Sozialprognose gestellt.
Hinzu komme sein Spiel mit dem Gangster-Image. Dazu gehöre die Einstellung »Ich mach', was ich will«. Was er als Künstler Gzuz mache, sei für das Gericht irrelevant. Mit Blick auf Dinge wie die gefilmten Schüsse mit der Gaspistole erläuterte die Richterin jedoch, Taten dieser Art seien für ihn wirtschaftlich vorteilhaft. »Sie machen das, weil es gut für das Geschäft ist.« Aus diesem Grunde sei auch die hohe Geldstrafe gerechtfertigt.
Klauß hatte sich in dem seit Mitte Januar laufenden Prozess für seine Taten entschuldigt. Während der Urteilsverkündung widersprach er der Richterin mehrmals laut. Gegen das Urteil können seine Anwälte Revision einlegen.