Rapper Gzuz erneut vor Gericht Die Goldkette verschwindet unter dem Hemdkragen

Es geht um Waffen, Crystal Meth und Körperverletzung: Der Hamburger Rapper Gzuz steht wieder vor Gericht. Nach dem harten Urteil in erster Instanz erzählt er diesmal kleinlaut von »viel Blödsinn«.
Angeklagter Gzuz im Gericht: Nur ein »Jungsstreich«?

Angeklagter Gzuz im Gericht: Nur ein »Jungsstreich«?

Foto: Marcus Brandt / dpa

Kristoffer Jonas Klauß, besser bekannt als Gzuz, vor Gericht – das war eine One-Man-Show fernab der Konzertbühne. Der Hamburger Rapper gab sich vorlaut, respektlos, geradezu rotzfrech; er erschien bisweilen angetrunken, tat betont desinteressiert und brachte den Richter in Rage. Das war im Sommer 2020, in erster Instanz.

Das Gericht verurteilte den Frontmann der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande zu einer Gefängnisstrafe und einer Geldstrafe von mehr als einer halben Million Euro. Der 33-Jährige legte Berufung ein.

An diesem Montag, knapp eineinhalb Jahre später, erscheint Gzuz im Landgericht Hamburg in ungewohnter Rolle: kleinlaut, fast verlegen, beinahe sympathisch. Er marschiert noch hemdsärmelig und breitbeinig über die Flure, stopft aber auf der Anklagebank eilig die protzige Goldkette unters schwarze Poloshirt, richtet den Kragen und verschränkt die tätowierten Arme hinterm Rücken. Er will es besser machen als beim ersten Mal. In jeder Hinsicht.

Crystal Meth und Marihuana aufm Teller

Richterin Nicole Dietrich nimmt es zur Kenntnis und fasst die Vorwürfe und das Urteil aus erster Instanz zusammen: Wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz, versuchten Diebstahls und Körperverletzung hatte Amtsrichter Johann Krieten den Musiker – der im Tatzeitraum unter Bewährung stand – zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1700 Euro verurteilt.

Er könne schweigen oder Angaben machen, sagt Richterin Dietrich zum Angeklagten. Wie er es handhaben wolle? Im ersten Verfahren hatte der Rapper keine Aussage gemacht, nun lässt Gzuz seinen Rechtsanwalt in seinem Namen eine Erklärung vortragen, anschließend beantwortet er selbst alle Fragen. Und vieles klingt nicht halb so konstruiert, wie man meinen könnte.

Bei der Durchsuchung von Gzuz' Wohnung hatten die Ermittler insgesamt 17 Gramm Marihuana gefunden, in einem Einmachglas, in einer Dose, auf einem Teller, in einem Plastikbeutel, dazu einen angerauchten Joint im Badezimmer, 2,5 Gramm Crystal Meth und einen sogenannten Polenböller unterm Sofa.

»Ich rauche nicht auf dem Klo!«

Er habe damals gekifft, ja, aber er habe zum Zeitpunkt der Durchsuchung bereits mit seiner Verlobten, der Mutter seiner beiden Töchter, zusammengelebt, sagt Gzuz. Die Wohnung habe damals ein Kumpel genutzt, der auch im ersten Verfahren zugegeben habe, dass ihm die Drogen gehörten. Marihuana in so vielen unterschiedlichen Gefäßen aufbewahren? »So viel Mühe habe ich mir nie gemacht!«, sagt Gzuz im Gericht. Und: »Ich rauche nicht auf dem Klo!« Nur der Stoff im Plastikbeutel, der könne seiner gewesen sein.

Auch der Vorwurf, er habe am 13. Februar 2020 an einer Tankstelle aus einem Rettungswagen eine Sauerstoffflasche klauen wollen, lässt sich aus der Sicht des Angeklagten erklären. Es stimme, dass er in den unverschlossenen Wagen geklettert und darin »herumgetorkelt« sei: »Ich war ziemlich betrunken.« Er habe jedoch weder jemanden bedroht noch das Gerät stehlen wollen. »Das war ein Jungsstreich. Ich habe gar keine Verwendung für eine Sauerstoffflasche, weiß gar nicht, was ich damit machen soll.« Es klingt fast komisch.

Dass er in der Silvesternacht 2019 mehrere Schüsse aus einer Schreckschusspistole abgefeuert habe, sich dabei filmen ließ und das Video im Netz landete, sei nicht in seinem Sinne gewesen. Er habe schlichtweg »nicht nachgedacht«, behauptet Gzuz, aber man kauft es ihm nicht ab. Dass ihm das Führen von Waffen aller Art untersagt ist, habe er »nicht auf dem Zettel« gehabt, und die bei einer anderen Durchsuchung gefundenen Waffen gehörten seinem Schwiegervater.

500 Euro und Dauerkarte fürs Opfer

Richtig sei, dass er am frühen Morgen des 8. März 2020 auf der Reeperbahn mit der flachen Hand nach einer 19-Jährigen geschlagen habe. Er habe die Nacht davor durchgemacht, die Frau und deren Freunde hätten ihn um ein Selfie gebeten. Er habe zugestimmt. Die Frau sei ihm jedoch nachgelaufen, habe noch ein Selfie mit ihm allein gewollt. Er habe sich bedrängt gefühlt, sagt Gzuz, und geglaubt, sie filme ihn. Das habe er nicht gewollt und ausgeholt, sie aber nicht verletzen wollen.

Er habe sich bei der 19-Jährigen sofort entschuldigt, ihr später ein Schmerzensgeld von 500 Euro gezahlt und ihr versprochen, sie bei seinen Konzerten zukünftig auf die Gästeliste zu setzen. »Darüber hat sie sich gefreut und die Strafanzeige zurückgezogen«, sagt Gzuz. Warum Richter Krieten ihn dann trotzdem wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteile, »das verstehe ich nicht«.

»Viel Blödsinn gemacht«

Der Amtsrichter habe ihn nur vorführen und verurteilen wollen, lässt Gzuz seinen Rechtsanwalt Ulf Dreckmann vortragen. »Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast?«, soll Krieten gesagt und nicht verstanden haben, dass Gzuz und Kristoffer Jonas Klauß nicht ein- und dieselbe Person seien. Sondern dass der Rapper Gzuz eine Kunstfigur sei und seine »derben Texte« Kunst.

»Ich weiß, dass mir die Balance nicht immer gelingt und sie in der Vergangenheit oft misslungen ist«, so Gzuz. Richterin Dietrich kommentiert es mit: »Da sind wir ja schon hart an der Grenze zur Philosophie.« Sie blickt den angeblich reumütigen Rapper fest an: »Es wirkt so, als sei das Frühjahr 2020 eine sehr unruhige Zeit in Ihrem Leben gewesen: Relativ viel Ärger in relativ kurzer Zeit. Was war da los?«

Der 33-Jährige lehnt sich nach vorn zum Mikrofon. »Ich habe damals viel getrunken, viel Blödsinn gemacht.« Vielleicht sei dies das Gute an der letzten Verhandlung, die mit einem so heftigen Urteil geendet habe, sagt Gzuz, der mehrfach verurteilt worden ist. »Das war wie eine Pause.«

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