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Urteil im Berufungsverfahren Vier Monate Haft auf Bewährung für Polizistinnen, die Kollegen im Stich ließen

Sie fuhren davon, als ihre Kollegen sie brauchten: Zwei Polizistinnen sind zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Damit können sie wieder auf eine Zukunft bei der Polizei hoffen.
Die zwei Polizeibeamtinnen sitzen Ende September im Berufungsprozess vor dem Landgericht Hagen

Die zwei Polizeibeamtinnen sitzen Ende September im Berufungsprozess vor dem Landgericht Hagen

Foto: Alex Talash / dpa

Nadina A. und Patricia B. hatten vor mehr als zwei Jahren ihren Polizeibulli durch ein schlecht beleuchtetes Gewerbegebiet von Gevelsberg gelenkt – eine Kleinstadt im südlichen Ruhrgebiet. Dann entdeckten sie zwei Kollegen am Straßenrand. Verkehrskontrolle. Als Schüsse fielen, fuhren die Polizistinnen weiter und ließen ihre Kollegen im Kugelhagel zurück. Das Landgericht Hagen verurteilte die Beamtinnen im Berufungsverfahren nun zu jeweils vier Monaten Haft auf Bewährung.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Schwelm noch jeweils ein Jahr Haft auf Bewährung verhängt. Damit hätten die Beamtinnen zwingend ihren Job verloren. Nach dem Berufungsurteil bleiben die dienstrechtlichen Konsequenzen einem Disziplinarverfahren vorbehalten. Somit können die Frauen wieder auf eine Zukunft bei der Polizei hoffen.

Den Beamtinnen wurde gemeinschaftliche versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt durch Unterlassen vorgeworfen. Statt einzugreifen, hätten sie ein Auto angehalten und die Fahrerin angewiesen, davonzufahren, sagte die Richterin im ersten Prozess. Es sei ihnen als Polizistinnen rechtlich geboten gewesen, anders zu handeln – also nicht die Flucht zu ergreifen, sondern etwa aus der Deckung einen Warnschuss abzugeben.

Mit ihrer Flucht hätten sie ihre Kollegen in einer lebensbedrohlichen Situation ihrem Schicksal überlassen, »frei nach dem Motto: Besser die als ich«, hatte Staatsanwalt Jörn Kleimann in seinem Plädoyer gesagt.

Im ersten Prozess hatten die Beamtinnen um Verständnis gebeten: »Ich habe jeden Moment damit gerechnet, selbst getroffen zu werden. Ich dachte nur: ›Bitte nicht in den Hinterkopf‹«, sagte eine der beiden unter Tränen.

»Ich habe mich auch in gefährlichen Einsätzen nie versteckt«, sagte die dienstältere Kollegin. Doch diese Situation sei anders gewesen. In der Dunkelheit hätten sie wenig gesehen und nur die Schüsse gehört. »Ich wusste nicht, wer, warum und wie viele. In mir schaltete alles auf Überleben.«

Auch die Kollegen im Zeugenstand hatten die Angeklagten in Schutz genommen: Er mache ihnen »absolut gar keinen Vorwurf«, hatte der im Einsatz angeschossene Polizist gesagt. Er sei überzeugt, dass die Situation unabhängig vom Tun oder Nicht-Tun seiner Kolleginnen so verlaufen wäre.

kha/dpa