Impfvordrängler Staatsanwaltschaft durchsucht Büro von Halles Bürgermeister

Archivbild: Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand
Foto: Christian Schroedter / imago imagesIm Fall der Impfvordrängler von Halle an der Saale ist nun die Staatsanwaltschaft aktiv geworden: Am Montag durchsuchte die Polizei in ihrem Auftrag die Diensträume des Oberbürgermeisters.
Halles Bürgermeister Bernd Wiegand sowie 28 weitere Kommunalpolitiker hatten sich gegen das Coronavirus impfen lassen, obwohl sie noch nicht an der Reihe waren. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte , liege damit womöglich der Straftatbestand der veruntreuenden Unterschlagung vor.
Er sei verdächtig, »unter Missachtung der in der Corona-Virus-Impfverordnung des Bundesministers für Gesundheit geregelten Impfreihenfolge« dafür gesorgt zu haben, dass er selbst und andere noch nicht berechtigte Personen geimpft wurden. Sowohl durch Presseberichte als auch Erklärungen Wiegands zum Sachverhalt sehe die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht erfüllt.
Die Durchsuchung bei Wiegand dauerte den Ermittlern zufolge am Montag an und umfasste dessen Büro, die Diensträume des städtischen Gesundheitsamts sowie des Impfzentrums.
Wiegand hatte die vorzeitige Impfung zuvor bereits eingeräumt. Er begründete sie bisher damit, dass übrig gebliebene Impfdosen eines Diakoniekrankenhauses vor dem Wegwerfen bewahrt werden sollten und alles »ordnungsgemäß« verlaufen sei. Wiegand sei angerufen worden, da er auf einer Liste hochrangiger Personen gestanden habe, die in einem solchen Fall eine »Ad-Hoc-Impfung« erhalten könnten.
Wiegand weist Vorwürfe zurück
In einer Stellungnahme zu den Ermittlungen schrieb Wiegand nun, die Durchsuchung sei unverhältnismäßig, er werde sie umgehend prüfen lassen. »Die Vorwürfe weise ich zurück.«
Er stehe »seit nunmehr zwei Wochen im Feuer der Debatte«, hatte Wiegand erst am Sonntag mitgeteilt. »Das halte ich aus.« Jedoch bleibe in seinen Augen die fachliche Auseinandersetzung mit der Frage aus, wie mit Impfstoffresten im ganzen Bundesgebiet zu verfahren sei.
Sowohl die alte als auch die neue Impfverordnung hätten Ausnahmen im »atypischen Fall« zugelassen. So habe es in Einzelfällen durchaus die Möglichkeit gegeben, den Impfstoff an Menschen außerhalb der höchsten Priorität zu vergeben – beispielsweise, um ihn nicht wegwerfen zu müssen.
In einem Presseschreiben wurde die Staatsanwaltschaft deutlich. Der Stadt Halle und damit Wiegand als deren Hauptverwaltungsbeamten sei der Impfstoff nur anvertraut worden. Der Impfstoff gehöre ihm nicht und unterliege den rechtlichen Vorgaben der Corona-Virus-Impfverordnung. Auch Impfreste dürften nur denjenigen Bevölkerungsteilen zugute kommen, die in der Gefahr stehen, einen besonders schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf einer Corona-Virus-Infektion zu erleiden, so die Staatsanwaltschaft.
Die erfolgte Durchsuchung sei wahrscheinlich bundesweit die erste in «so einer Sache», sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Bundesweit ähnliche Fälle
Halle ist derweil kein Einzelfall: Bundesweit wurden bereits etliche Beispiele außerplanmäßiger Impfungen innerhalb von Kliniken und Behörden bekannt. Bei den meisten wurde ebenfalls die Begründung übrig gebliebener Impfdosen angeführt. Deutlich geregelt sind diese Fälle bisher nicht: Auch die neue Impfverordnung des Bundes sieht »in Einzelfällen« Ausnahmen von der Priorisierung vor, enthält jedoch keine verbindlichen Vorgaben für die Verteilung von Impfresten.