Anschlag auf Synagoge Gutachter hält Attentäter von Halle für voll schuldfähig

Zwei Menschen starben, als Stephan B. im vergangenen Oktober eine Synagoge in Halle attackierte. Ein Psychiater hat jetzt ein ausführliches Gutachten zum Angeklagten vorgelegt.
Blumen und Kerzen stehen neben der Tür zur Synagoge in Halle (Archivbild)

Blumen und Kerzen stehen neben der Tür zur Synagoge in Halle (Archivbild)

Foto: Hendrik Schmidt/ DPA

Der mutmaßliche Attentäter von Halle ist laut einem ausführlichen psychiatrischen Gutachten voll schuldfähig. Nach vorläufiger Bewertung sei "nicht ersichtlich, dass die Fähigkeit des Angeschuldigten, das Unrecht seiner Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, bei den Taten aufgehoben war", heißt es in einem veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs. Demnach ordneten die Karlsruher Richter bereits am 23. April an, dass Stephan B. in Untersuchungshaft bleibt. (Az. AK 9/20)

B. hatte am 9. Oktober 2019 versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur in der Synagoge von Halle ein Blutbad anzurichten. Ihm gelang es aber nicht, in das Gebäude einzudringen. Daraufhin erschoss er zunächst eine Passantin und dann einen Gast in einem Dönerimbiss. Auf seiner Flucht vor der Polizei verletzte er weitere Menschen.

Die Bundesanwaltschaft hat den 28-Jährigen im April am Oberlandesgericht Naumburg wegen zweifachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs zum Nachteil von insgesamt 68 Menschen angeklagt. Sie wirft ihm einen Mordanschlag "aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus" vor.

Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer ausgenutzt

Die Richter zeigen sich nach vorläufiger Einschätzung davon überzeugt, dass B. die Passantin und den jungen Mann im Dönerladen heimtückisch tötete. Er habe ihre Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt. Dass er die Taten nicht geplant und seine Opfer zufällig ausgewählt habe, ändere daran nichts. Die Absicht, möglichst viele Besucher der Synagoge zu töten, beruhe ersichtlich auf niedrigen Beweggründen. B. habe Juden und Muslime töten wollen, "weil sie nach seiner Ansicht jeweils einer von ihm verhassten religiösen Gruppe angehörten". Damit habe er "ähnlich gesonnene Personen" motivieren wollen.

Die Akten zu dem Fall umfassen nach Angaben des Gerichtshofs inzwischen mehr als 20.000 Seiten. Es seien Hunderte Zeugen vernommen worden.

ala/dpa
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten