Prozess in Hamburg Affäre um Rolling-Stones-Tickets – Ex-Behördenchef verurteilt
Auftritt der Rolling Stones 2017 in Hamburg: Tickets für Behördenmitarbeiter
Foto:Carsten Rehder / dpa
In der Affäre um kostenlose Rolling-Stones-Karten ist der ehemalige Leiter des Bezirksamtes Hamburg-Nord, Harald Rösler, zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 120 Euro, also insgesamt 21.600 Euro, verurteilt worden. Außerdem muss er etwa 14.800 Euro zurückzahlen – das entspricht dem Wert der damals 100 Freikarten.
Das Gericht habe die Annahme des größeren Eintrittskartenkontingents für ein Rolling-Stones-Freiluftkonzert als verbotene Vorteilsannahme und -gewährung gewertet, sagte ein Sprecher. Der frühere Stellvertreter Röslers wurde wegen Vorteilsannahme und Beihilfe zur Vorteilsgewährung zu einer Strafe von 110 Tagessätzen zu je 110 Euro, insgesamt 12.100 Euro, verurteilt.
Harald Rösler (M.) mit Anwälten vor Gericht: 14.800 Euro für 100 Tickets
Foto: Axel Heimken / dpaDie Männer hatten nach Überzeugung der Richter vor dem Konzert 2017 ein Paket aus 100 Freikarten sowie 300 Optionen für Verkaufskarten vom Veranstalter angenommen und einen Teil davon an Behördenmitarbeiter weitergegeben. Das Konzert der Stones im Stadtpark war ausverkauft, Tickets waren nur schwer zu bekommen.
Nicht alle Vorwürfe bestätigt
Die Vorwürfe gegen den früheren Bezirksamtsleiter Rösler waren ursprünglich weitaus schwerwiegender gewesen, er war auch wegen Untreue und Bestechlichkeit angeklagt worden. Zugleich waren zwei Vertreter des Konzertveranstalters in dem Verfahren wegen Bestechung angeklagt.
Es stand der Verdacht im Raum, dass der Behördenchef dem Veranstalter im Gegenzug für die Kartenpakete einen Nachlass von 400.000 Euro auf die Flächenmiete gewährt und zusätzlich eine Einladung zu einem VIP-Empfang angenommen habe. Diese Vorwürfe ließen sich während der Beweisaufnahme aber nicht bestätigen, auch die Staatsanwaltschaft hielt sie in ihrem Plädoyer nicht mehr aufrecht. Demnach zahlte der Konzertveranstalter einen angemessenen Preis.
Der frühere Bezirksamtsleiter Rösler und sein ehemaliger Vertreter wurden am Ende lediglich wegen der für Amtsträger unzulässigen Annahme und Weiterverteilung der Konzertkartenpakete verurteilt. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.
Die Vertreter des Veranstalterunternehmens sprach das Gericht frei.