Deutsche Dschihadistin vor Gericht Dreimal verheiratet, einmal geschieden, zweimal verwitwet
Mutmaßliche IS-Terroristin Omaima A.: Vor Gericht werde sie vorerst schweigen, erklärte ihr Anwalt
Foto: Daniel Reinhardt/ dpaDer zweite Lebensabschnitt der Omaima A. in Hamburg endete im September mit einem Hubschrauberflug nach Karlsruhe. Dort wurde die 35-Jährige dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt. Seither sitzt sie in Untersuchungshaft wegen Terrorverdachts.
Den ersten Lebensabschnitt in ihrer Geburtsstadt Hamburg hatte Omaima A., so sieht es zumindest die Bundesanwaltschaft, noch freiwillig beendet: mit einer Ausreise nach Syrien, zur Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS). Als sie 2016 nach Deutschland zurückkehrte, ließ sie sich dort nieder, wo sie aufgewachsen und sozialisiert worden war: südlich der Elbe, im Hamburger Stadtteil Neugraben. Sie arbeitete als Eventmanagerin und Übersetzerin und versorgte ihre Kinder. Sie muss sich sicher gefühlt haben, pries sogar ihr berufliches Können in einem sozialen Netzwerk zur Kontaktpflege an.
Nun muss sie sich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht verantworten. Zum Auftakt des Staatsschutzverfahrens erscheint sie in weißer Bluse und blauem Blazer. Sie sei verwitwet, Hausfrau und deutsche Staatsangehörige, sagt Omaima A. Ob sie die tunesische Staatsangehörigkeit besitze, will der Senatsvorsitzende Norbert Sakuth wissen. "Auch."
Ob Omaima A. noch die beiden goldenen Eheringe - für jeden ihrer verstorbenen Männer einen - trägt, kann man an diesem ersten Verhandlungstag nicht überprüfen. Wegen Corona-Beschränkungen finden in Saal 288 lediglich sechs Zuhörer Platz, Angehörige sind gekommen. Die meisten Journalisten sitzen in einem anderen Raum, in den der Ton aus dem Verhandlungssaal übertragen wird.
Hielt Omaima A. eine 13-Jährige als Sklavin?
Die Vorwürfe, die der Vertreter des Generalbundesanwalts vorträgt, klingen gewaltig: Demnach soll Omaima A. heimlich den Entschluss gefasst haben, über Frankfurt und Istanbul nach Syrien auszureisen. Sie steht im Verdacht, sich dort dem "Islamischen Staat" (IS) angeschlossen und für dessen Ideologie geworben zu haben. Sie soll ihre drei Kinder in IS-Ideologie erzogen und monatliche Geldzahlungen der Terrororganisation angenommen haben. Zudem soll sie "tatsächliche Gewalt über ein Sturmgewehr Kalaschnikow AK-47" ausgeübt und ein 13 Jahre altes, jesidisches Mädchen als Sklavin gehalten haben.
Omaima A. ist wegen diverser Verbrechen angeklagt, unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie Menschenhandel.
Im April 2019 stieß Jenan Moussa auf das aktive LinkedIn-Profil von Omaima A., das in Deutschland erstellt worden war. Die Reporterin des arabischen Fernsehsenders Al Aan TV berichtet seit Jahren über den IS und spürt Aussteigern nach. Ihr wurde das Handy zugespielt, das Omaima A. in Syrien benutzt hatte. Darauf befinden sich Fotos von Omaima A. mit Kalaschnikow und ihren Kindern in IS-Uniformen, außerdem Videos und Dokumente, insgesamt 36 Gigabyte Dateien. Sie sind in dem Verfahren von großer Bedeutung, denn anhand dieser Spuren lässt sich Omaima A.s mutmaßlicher Weg in den Terror rekonstruieren.
Sie will zu ihm nach Rakka
So beginnt die Beweisaufnahme mit Jenan Moussas Fernsehdokumentation über die deutsche Dschihadistin, die sich 2011 radikalisierte. Der Film zeigt ihr Leben im Zeitraffer: Omaima A. besucht in Hamburg ein Gymnasium, heiratet, lässt sich scheiden und bezieht mit ihrer Tochter Sozialleistungen. Im Mai 2012 heiratet sie den Islamisten Nadir Hadra aus dem Rhein-Main-Gebiet, einen Untergebenen von Hassprediger Ibrahim Abou-Nagie. Hadra will sich dem IS anschließen, er verlässt Deutschland. Omaima A. ist zum dritten Mal schwanger. Zwei Monate nach der Geburt, im Januar 2015, reist sie ihrem Ehemann nach. Sie will zu ihm in die IS-Hochburg Rakka in Syrien.
Ihre drei Kinder - sie sind damals knapp acht Jahre, zwei Jahre sowie zwei Monate alt - nimmt sie mit. Sechs Wochen nach ihrer Ankunft wird Hadra bei Gefechten um Kobane getötet. Im August 2015 heiratet Omaima A. nach islamischem Ritus einen Freund ihres verstorbenen Mannes: Denis Cuspert, ein unter dem Namen Deso Dogg mäßig erfolgreicher Gangsta-Rapper aus Berlin, der ebenfalls für die Terrormiliz kämpft. Gemeinsam mit Cusperts Kindern aus mehreren Beziehungen lebt das Paar zusammen, anscheinend vereint im Kampf für den IS: Cuspert an der Front, Omaima A. verbreitet Propaganda im Netz. Im Film sieht man Bilder der Kinder in Nikabs, sie schwenken IS-Flaggen.
Vor Gericht schweigt Omaima A. - vorerst
Im September 2016 reist Omaima A. über die Türkei zurück nach Hamburg, sie hat sich mit Cuspert angeblich überworfen und ist mit dem vierten Kind schwanger. Mit ihrer Familie soll sie permanent in Kontakt gestanden haben, sie soll ihr bei einem Neustart in ein vermeintlich bürgerliches Leben geholfen haben. Knapp eineinhalb Jahre später gibt der IS bekannt, Cuspert sei bei Kämpfen im IS-Gebiet getötet worden.
"Frau A. wird zunächst schweigen", sagt ihr Verteidiger Tarig Elobied und erklärt, die Bundesanwaltschaft habe mit den Vorwürfen gegen seine Mandantin "den Bogen überspannt". Omaima A. habe keine Sklavin besitzen wollen und diese nicht angewiesen, Arbeit zu verrichten. Die Verteidigung werde nachweisen, in welcher Situation Omaima A. gewesen sei, nämlich: "Kümmere ich mich um meine Kinder und mache mich der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung strafbar - oder kümmere ich mich nicht und mache mich strafbar der Verwahrlosung, vielleicht sogar der Tötung meiner Kinder?" Es sei "klar", wie sich eine Mutter entscheide.
Wie gefährlich sind Frauen von IS-Kämpfern?
Mit Omaima A. steht in Hamburg die erste Frau wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Terrormiliz vor Gericht. Der Staatsschutzsenat muss vorrangig die Anklagevorwürfe in ihrem Fall prüfen, seine Entscheidung wird aber auch Antwort geben auf Fragen wie: Welche Rolle spielen die Frauen der IS-Kämpfer? Wie gefährlich sind sie?
Vielen von ihnen gelingt es, zurück nach Deutschland zu kommen, ohne belangt zu werden. Der bloße Aufenthalt in einer IS-Hochburg wird bislang nicht als Straftat gewertet. Unterstützten die Frauen die Terrormiliz jedoch aktiv oder ließen sich an Waffen ausbilden, drohen ihnen Haftstrafen.
Jenan Moussa zeigt in ihrer Dokumentation SMS-Nachrichten, die Omaima A. im März 2015 an ihren zweiten Ehemann Hadra schrieb. Eine der letzten lautet: "Wenn du Shahid (Märtyrer, die Red.) bist, bitte ich Allah, dich anzunehmen. Mit dir will ich Jannah (Paradies, die Red.) betreten. Warte auf uns!" Hadra antwortet nicht mehr. Er ist bereits tot.