Hamburger Ex-Bezirksamtschef Affäre um "Stones"-Tickets - Anklage wegen Bestechlichkeit

Ein Behördenleiter in Hamburg soll für ein Konzert der Rolling Stones 2017 Gratiskarten erhalten und im Gegenzug den Stadtpark günstiger vermietet haben. Nun ist gegen mehrere Personen Anklage erhoben worden.
Die Bühne für das Stones-Konzert im Hamburger Stadtpark 2017

Die Bühne für das Stones-Konzert im Hamburger Stadtpark 2017

Foto: Christophe Gateau/ dpa

Das Konzert der Rolling Stones 2017 in Hamburg hat für den damaligen Bezirksamtsleiter ein Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen ihn sowie gegen weitere Personen erhoben, es geht unter anderem um Bestechlichkeit.

Der Amtschef soll dem Konzertveranstalter eine viel zu geringe Gebühr für die Flächennutzung im Hamburger Stadtpark in Rechnung gestellt und dafür 400 Eintrittskarten erhalten haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zu den Angeklagten gehören auch der stellvertretende Bezirksamtschef und verantwortliche Mitarbeiter des Veranstalters.

Nach Erkenntnissen der Ermittler bestand das Kontingent aus 100 Freikarten sowie 300 normalen Verkaufstickets, die der Bezirksamtsleiter anschließend an Mitarbeiter vergab oder gegen Bezahlung sogenannten Freunden des Hauses anbot. Das Konzert im September 2017 war schnell ausverkauft, Karten schwer zu bekommen. Der Bezirksamtsleiter und seine Frau erhielten außerdem VIP-Karten.

Stadt entgingen 400.000 Euro

Als Gegenleistung musste die Veranstaltungsfirma den Ermittlern zufolge nur eine Gebühr von 205.000 Euro für die Nutzung der öffentlichen Parkfläche im Stadtpark zahlen. Laut Gebührenordnung wären es etwa 600.000 Euro gewesen, der Stadt entgingen damit Einnahmen von rund 400.000 Euro.

Dem ehemaligen Bezirksamtschef werden unter anderem Bestechlichkeit sowie Untreue in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Die anderen Beschuldigten sollen sich nach dem Willen der Anklage wegen Delikten wie Bestechung oder Beihilfe zu Bestechlichkeit und Vorteilsgewährung verantworten. Für die Prüfung der Anklage und die Prozesseröffnung ist nun das Hamburger Landgericht zuständig.

kko/AFP
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