
Explosion an S-Bahnhof: "Ich wollte die Leute erschrecken"
Prozess nach Explosion in Hamburger S-Bahn-Station Nur ein Trinker?
Stephan K. zitiert gern Hitler. In geselliger Runde machte er den Diktator nach, etwa wenn eine Doku über ihn im Fernsehen lief. "Meine Kinder müssen für den bevorstehenden, großen Kampf im Dienst an der Waffe ausgebildet werden", soll er gesagt haben. So stellen es zumindest Zeuginnen aus seinem Umfeld dar.
Seit Juni steht Stephan K. , 52 Jahre alt, unter anderem wegen versuchten Mordes vor dem Hamburger Schwurgericht. Vergangenen Dezember ließ er laut Anklage zwei illegale Böller in der S-Bahn-Station Veddel explodieren - sie befanden sich demnach mit 73 Schrauben in einer Plastiktüte.
Mehrere Passanten waren noch auf dem Bahnsteig, ein Mann erlitt ein Knalltrauma. Es sei nur Glück, dass nicht mehr passierte, sagt ein Gerichtssprecher.

Explosion an S-Bahnhof: "Ich wollte die Leute erschrecken"
Der Fall ist auch wegen der Vergangenheit des Angeklagten brisant: Stephan K. war 1992 zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er und ein Kumpan in Buxtehude einen Kapitän totgeschlagen hatten. Das Opfer hatte Hitler als Verbrecher bezeichnet.
Bei den Ermittlungen zur Explosion auf der Veddel fand die Polizei keine Hinweise auf ein rechtsextremes Motiv. Seit einem Jahrzehnt ist Stephan K. laut einem Justizsprecher nicht mehr in der Szene.
Stephan K. hat die Tat eingeräumt. Allerdings habe er niemanden verletzen oder gar töten wollen. "Ich wollte die Leute erschrecken", hieß es in einer Erklärung, die sein Anwalt vorlas.
Die Tüte mit den Böllern habe er von seinem Freund "La Bomba" geschenkt bekommen, Schrauben hätten sich nicht darin befunden. Er habe an dem Tag viel getrunken, sei in der S-Bahn eingeschlafen. Stephan K., ein armer Teufel, ein Trinker - so klang es in der Erklärung seines Verteidigers an.
Die Frage ist: Stimmt das?
In der Anklage steht nichts von rechtsextremen Motiven. Ob der Mann aus diesen Gründen einen Böller auf der Veddel zündete, einem Viertel mit einem Migrantenanteil von 70 Prozent, ist in dem Prozess dennoch eine wichtige Frage. Denn dann würde es sich nicht mehr um einen üblen Scherz handeln, so wie es der Angeklagte darstellt. Sondern um einen Anschlag.
Seit der Prozess begonnen hat, häufen sich die Indizien, dass Stephan K. seiner rechtsradikalen Gesinnung treu geblieben ist. Inzwischen wurde öffentlich, dass er der Polizei zufolge 2015 in einer sozialen Einrichtung mehrfach "Heil Hitler" gebrüllt hatte, offenbar stark betrunken. Das Verfahren wurde eingestellt, weil dem 52-Jährigen laut Gericht wegen Diebstahls in einem anderen Verfahren eine höhere Strafe drohte.
Und dann ist da noch seine Ex-Freundin.
Sie hat zwei Kinder mit Stephan K. und sagte laut "taz" aus, dass sie ihn seit 2005 kenne. Als sie im Dezember von dem Anschlag und der Festnahme ihres Ex-Freundes erfahren habe, habe sie bei der Polizei angerufen. Sie habe zu dem Beamten am Telefon gesagt, dass Stephan K. ihr eine solche Tat angekündigt habe.
Es geht ihr zufolge um eine Episode im Sommer 2017. Stephan K. sei damals nicht mehr mit ihr zusammen gewesen, dennoch sei er in ihren Garten gekommen. Er habe gesagt, er werde "eine Bombe platzen lassen". Er sprach laut der Zeugin auch von "Polenböllern".

Stephan K. vor dem Hamburger Landgericht
Foto: Georg Wendt/ dpaDer Polizist soll geantwortet haben, dass man das alles nicht aufbauschen solle. "Wenn man ein paar Böller zusammenbastelt, dann wird das nichts Dolles. Das waren seine Worte", sagte die Zeugin vor Gericht.
Der Polizist wurde ebenfalls gehört. Er könne sich an diesen Anruf nicht erinnern. Einen solchen Hinweis hätte er gemeldet, sagte der Beamte.
K.s Ex-Freundin sagte vor Gericht: "Seine Einstellung ist rechts." Die Ermittler, die für ein rechtsextremes Motiv keine Hinweise fanden, befragten die Frau zu all dem nicht. Sie wurde nur deshalb Teil des Verfahrens, weil sie selbst bei Gericht angerufen hatte.