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Prozess in Hamburg Gruppenvergewaltigung im Stadtpark – neun Männer verurteilt

Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark ist das Urteil gefallen. Gegen neun Männer wurden Jugendstrafen verhängt, in vielen Fällen mit Bewährung. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.
Haupteingang des Landgerichts Hamburg

Haupteingang des Landgerichts Hamburg

Foto: Georg Wendt / picture alliance/dpa

Die Vergewaltigung einer 15-Jährigen durch mehrere junge Männer im Hamburger Stadtpark sorgte vor rund drei Jahren bundesweit für Aufsehen und Empörung. Am Dienstag ist der Prozess gegen zehn Angeklagte nach anderthalb Jahren mit einem Schuldspruch wegen Vergewaltigung gegen neun von ihnen zu Ende gegangen.

Ein 19-Jähriger wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen acht Männer wurden Jugendstrafen von ein bis zwei Jahren zur Bewährung oder der sogenannten Vorbewährung verhängt. Darunter versteht man, dass das Gericht sich die Entscheidung über den Vollzug der Strafe für einen späteren Zeitpunkt – abhängig von der Entwicklung des Angeklagten – vorbehält. Ein zehnter Angeklagter wurde freigesprochen. Ein elfter Angeklagter war bereits im April dieses Jahres freigesprochen worden.

Opfer war stark alkoholisiert

Die zehn jungen Männer waren angeklagt, am 19. September 2020 die damals 15-Jährige vergewaltigt zu haben. Das Mädchen hatte laut Angaben der Staatsanwaltschaft eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht. In der Coronazeit hatte sich die Grünanlage zu einem beliebten Treffpunkt entwickelt.

Die Nebenklägerin sei mit mindestens 1,6 Promille alkoholisiert gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin nun. Zunächst hätten vier der Angeklagten die Jugendliche in ein Gebüsch geführt und gegen den erkennbaren Willen der 15-Jährigen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Einer von ihnen stahl ihr dabei das Handy und das Portemonnaie.

Danach hätten zwei andere Angeklagte den verwirrten Zustand des Mädchens ausgenutzt und es ebenfalls vergewaltigt. Als die 15-Jährige erneut über die Festwiese irrte, lief sie einem weiteren jungen Mann in die Arme, der sie missbrauchte. Schließlich gingen die drei übrigen Angeklagten mit der Jugendlichen in ein Gebüsch. Allerdings sei nicht sicher, dass alle drei sie vergewaltigt hätten. Darum sprach das Gericht einen 23-Jährigen frei. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

In der Urteilsverkündung hob die Vorsitzende der zuständigen Kammer hervor, wie aufwendig und komplex die Beweisaufnahme in diesem Fall wegen der besonders vielschichtigen Beweislage war. Die meisten Feststellungen, so das Oberlandesgericht, beruhen allein auf Indizien, die in der Beweisaufnahme mit den Aussagen von über 90 Zeugen und mehreren Sachverständigen zusammengetragen wurden. Zeugen hätten zwar von zwei Videos berichtet, die dem ersten und dem letzten Tatgeschehen zuzuordnen seien. Beide Videos wurden jedoch kurz nach der Tat unwiederbringlich gelöscht und standen weder den Ermittlern noch dem Gericht zur Verfügung. Auch unmittelbare Tatzeugen gab es keine. Die einzigen objektiven Beweismittel stellten DNA-Spuren von neun der Angeklagten dar.

Bei acht der neun schuldig gesprochenen Angeklagten wurden die Jugendstrafen im Hinblick auf die Schwere der Schuld verhängt. Keiner der Angeklagten sei vor der Tat oder seitdem mit Sexualstraftaten aufgefallen oder sei vorher sonst zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, so das Gericht. Die Länge der Jugendstrafen orientiert sich nach dem Jugendstrafrecht am erzieherischen Bedarf der einzelnen Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft hatte für neun Angeklagte Strafen von einem Jahr und drei Monaten bis zu drei Jahren gefordert. Die Verteidigung hat Freispruch gefordert – und zwar für alle zehn Angeklagten.

Richterin spricht von »Mammut-Indizienprozess«

Wegen des Alters der 19- bis 23-jährigen Beschuldigten zur Tatzeit wurde das Verfahren von einer Jugendkammer geführt. Die Öffentlichkeit war zu Prozessbeginn am 10. Mai 2022 ausgeschlossen worden.

Laut früheren Angaben des Senats sind vier der Angeklagten Deutsche, weitere vier haben armenische, afghanische, kuwaitische und montenegrinische Staatsangehörigkeiten. Bei zwei Beschuldigten sollte die Nationalität vom Gericht geklärt werden.

Der Prozess hatte am 10. Mai vergangenen Jahres begonnen. Er dauerte 68 Verhandlungstage, das Gericht hörte 96 Zeugen und mehrere Sachverständige. Die Vorsitzende Richterin sprach von einem »Mammut-Indizienprozess, bei dem lange nicht klar war, was in der Nacht vom 19. zum 20. September 2020 geschehen war«.

ala/bbr/dpa