
Prozess in Hamburg: Tatort Bornemannstraße
Neuer Prozess nach Gruppenvergewaltigung Der Gewaltexzess von Harburg
Als das Urteil fiel, brach im Saal 337 des Hamburger Landgerichts Jubel aus. Es waren Angehörige und Freunde der Angeklagten, die an diesem Herbsttag vor anderthalb Jahren keinen Hehl aus ihrer Freude machten - darüber, dass gleich vier Sexualstraftäter nicht ins Gefängnis mussten.
Und das nach dieser Tat.
In den Morgenstunden des 11. Februar 2016, eine Erdgeschosswohnung im Hamburger Süden. In der Bornemannstraße im Stadtteil Harburg feiert Dennis M. seinen 14. Geburtstag, ein gleichaltriges Mädchen liegt völlig betrunken auf einer Schlafcouch, die Teenagerin übergibt sich.
Was danach geschieht, ist formaljuristisch der Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person - faktisch handelt es sich um die Vergewaltigung eines jungen Mädchens. Der 21-jährige Bosko P. vergeht sich an dem wehrlosen Mädchen, dann führen umstehende Teenager Glasflaschen in die Vagina der 14-Jährigen ein, auf Handyvideos halten sie die Misshandlungen fest. Später bringen sie das Opfer nach draußen und lassen es in der Eiseskälte liegen.

Prozess in Hamburg: Tatort Bornemannstraße
Es ist ein fürchterliches Verbrechen, das nun erneut vor dem Hamburger Landgericht verhandelt wird. Die Staatsanwaltschaft hatte anfangs sogar wegen versuchten Mordes ermittelt, ein Richter im Oktober 2016 deutliche Worte gewählt: Die Angeklagten - neben Bosko P. eine damals 15-Jährige sowie drei minderjährige Jungen - hätten die 14-Jährige wie ein Objekt behandelt und weggeworfen wie Müll. Sie kam nach der Tat auf eine Intensivstation und tauchte anschließend für Monate ab.
Dennoch verurteilte die Jugendstrafkammer vier der fünf Täter nur zu Bewährungsstrafen ; lediglich der heute 23 Jahre alte Haupttäter Bosko P. sollte für vier Jahre ins Gefängnis. "Die Strafen mögen der Öffentlichkeit milde erscheinen", sagte der Vorsitzende Richter damals. Doch die Täter hätten glaubwürdig Reue und Scham gezeigt.
Weil die Öffentlichkeit bis auf den ersten und letzten Verhandlungstag vom Prozess ausgeschlossen war, lässt sich diese Einschätzung schwerlich überprüfen. Als Beobachter im Gerichtssaal waren, soll das Verhalten der Angeklagten nicht von Scham und Reue geprägt gewesen sein: Medienberichten zufolge hatte Bosko P. beim Prozessauftakt unzweideutige Stoßbewegungen mit der Hüfte angedeutet, andere Angeklagte sollen wie Halbstarke ihre Verwandten gegrüßt oder feixend die Faust gereckt haben.
Haben die Täter einen illegalen Porno gedreht?
Die Staatsanwaltschaft ging gegen das Urteil in Revision, mit Erfolg: Im vergangenen Juli hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung auf und verwies den Fall zurück ans Landgericht. Komplett neu aufgerollt wird er nicht, der Tathergang steht außer Zweifel. Aber eine andere Strafkammer muss nun der Frage nachgehen, ob die fünf jungen Leute für weitere Taten verurteilt werden müssen - ob sie tatsächlich zu mild bestraft worden waren.
Die BGH-Richter gaben dem Hamburger Landgericht vor allem drei Dinge zu bedenken:
- Vier der Angeklagten hatten den Missbrauch mit ihren Handys gefilmt, die 15-jährige Lisa H. gab dabei regelrechte Regieanweisungen. Das könnte laut BGH als Herstellen von Jugendpornografie gewertet werden, diese Möglichkeit müsse überprüft werden.
- Bosko P. schleifte das Opfer nach der Tat hinaus in den Wintermorgen, in einem Hinterhof ließ die Gruppe die kaum bekleidete 14-Jährige bei Temperaturen um den Gefrierpunkt liegen. Laut BGH kommt daher eine sogenannte Aussetzung in Betracht, weil das Mädchen in eine hilflose Lage versetzt und in Lebensgefahr gebracht worden sein könnte.
- Zudem sieht der BGH den Verdacht der gefährlichen Körperverletzung durch lebensbedrohende Behandlung - gemeint ist die eisige Kälte in der Tatnacht: Die Körpertemperatur des Mädchens war auf 35,4 Grad gesunken, als die von Nachbarn alarmierten Polizisten es um 6.53 Uhr auffanden.
Das öffentliche Interesse an dem Fall ist groß. Eine CDU-Politikerin initiierte eine Spendenaktion zugunsten des Mädchens, Angehörige forderten deutlich härtere Strafen, mehr als 100.000 Menschen unterschrieben eine entsprechende Petition.
"Schlichtweg nicht auffindbar"
Ob ein neues Urteil deutlich härter ausfällt, ist allerdings fraglich: Die neben Bosko P. angeklagten Teenager fallen unter das Jugendstrafrecht, dessen wichtigste Maxime nicht Vergeltung ist - sondern Erziehung.
Der Prozess wird wohl - wie schon beim ersten Durchgang - unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Eine zentrale Rolle dürfte diesmal das Opfer spielen. Das Mädchen lebte zum Tatzeitpunkt in einer vom Jugendamt betreuten Wohngruppe und soll nun erstmals aussagen. Während des ersten Prozesses war das Mädchen für die Justiz "schlichtweg nicht auffindbar", wie Gerichtssprecher Kai Wantzen sagt.