Gutachten im Prozess gegen SS-Wachmann Unsicherer Einzelgänger

Bruno D. war nach dem Gesetz noch ein Jugendlicher, als er 1944 im KZ Stutthof seinen Dienst antrat. Ein Kinder- und Jugendpsychiater hat jetzt mit dem Angeklagten über die Zeit gesprochen.
Der ehemalige SS-Wachmann Bruno D. wird an einem der vergangenen Prozesstage aus dem Gerichtssaal geschoben: Leistete er "Beihilfe zu strafbaren Handlungen"?

Der ehemalige SS-Wachmann Bruno D. wird an einem der vergangenen Prozesstage aus dem Gerichtssaal geschoben: Leistete er "Beihilfe zu strafbaren Handlungen"?

Foto: Daniel Bockwoldt/ dpa

Vier Mal besuchte Stefanos Hotamanidis den 93 Jahre alten Bruno D. in dessen Haus in Hamburg. Vier Mal sprach der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit dem alten Herrn über ein Kapitel in seinem Leben, das derzeit vor dem Landgericht Hamburg verhandelt wird: Von August 1944 bis April 1945 war Bruno D. Wachmann im Konzentrationslager Stutthof . Im Auftrag der SS stand Bruno D. auf einem der Türme, ein Gewehr in der Hand, er war 17 Jahre alt.

Wie schuldfähig war Bruno D. damals, wie einsichtsfähig? Warum arbeitete er dort als Wachmann, warum ließ er sich nicht versetzen, sondern blieb dort? Konnte er aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur und der damaligen historischen, aber auch familiären Umstände Handlungsalternativen für sich erkennen, entwickeln und ergreifen?

Antworten auf diese Fragen soll das vorläufige jugendpsychiatrische Gutachten geben, das Stefanos Hotamanidis im Auftrag der Jugendkammer angefertigt hat. Das Gutachten, das dem SPIEGEL vorliegt, wird an diesem Donnerstag im Gericht vorgestellt.

Viel gehört, nichts gesehen

An sieben Tagen die Woche, zehn bis zwölf Stunden am Tag oder in der Nacht, schob Bruno D. als Wachmann Dienst im KZ Stutthof. Die Nationalsozialisten ermordeten dort insgesamt 65.000 Gefangene, die meisten von ihnen Juden und politische Gegner. Oberstaatsanwalt Lars Mahnke hat Bruno D. deshalb wegen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen angeklagt. Er ist davon überzeugt, dass dieser durch seine Arbeit als Wachmann Beihilfe zum Massenmord geleistet hat, auch wenn er keinen Gefangenen eigenhändig getötet hat.

An den vergangenen 35 Verhandlungstagen hat Bruno D. seine Sicht und seine Erinnerungen geschildert, er hat Fragen beantwortet und sich die erschütternden Berichte der Überlebenden angehört. Er bleibt dabei: Seine Wachdienste auf den Türmen des Konzentrationslagers waren keine Beihilfe zum Massenmord. Er skizzierte sich selbst als Einzelgänger, ohne Austausch mit anderen Wachleuten. Vieles will er nur vom Hörensagen erfahren, vieles nicht gesehen haben.

Auch im Gespräch mit Hotamanidis, dem psychiatrischen Sachverständigen, beschrieb sich Bruno D. als zurückhaltend, introvertiert, schüchtern, fast ängstlich. Als eine Art Eremit, aufgewachsen auf dem Bauernhof seiner Eltern im polnischen Obersommerkau im Kreis Danzig, abseits der Dorfgemeinschaft. Obwohl sein Vater bis 1933 ehrenamtlicher Gemeindevorsteher war. Danach sei die Familie noch mehr aus der Mitte abgerückt, auch weil sie katholisch war. Ab 1939 seien er und seine Eltern als "Polacken" beschimpft worden.

Er hatte "Angst vor möglichen Sanktionen"

Der Erziehungsstil seiner strengen Eltern erfolgte demnach nach dem Prinzip: "Wenn du niemandem etwas tust, tut dir kein anderer was." Eine Parole, die zum Erscheinungsbild des jungen Bruno D. zu passen scheint: Gleichaltrigen gegenüber war er körperlich unterlegen, optisch wirkte er jünger, als er war. Nach Ansicht des Gutachters schottete sich Bruno D. ab und richtete sich ein in einer Opferrolle, aus der er sich zum Außenseiter entwickelte, ohne Freunde und soziale Kontakte.

Er gehorchte den Eltern, die auf seine Hilfe auf dem Feld angewiesen waren; die kein Radio, keine Zeitung zu Hause hatten, keine politischen Gespräche daheim führten und trotzdem nicht wollten, dass er in die "Hitlerjugend" eintrat.

Als gelernter Bäcker hat sich Bruno D. bemüht, so erzählte er es dem psychiatrischen Sachverständigen, nach seiner Grundausbildung im Juni 1944 in Stettin seinen Militärdienst in einer Feldküche zu leisten. Trotzdem kam er nach Stutthof. Dort will er sich nicht mit Kameraden ausgetauscht haben - "aus Angst vor möglichen Sanktionen".

"Besondere Bedürfnisse der militärischen Disziplin"

Stefanos Hotamanidis stellt in seinem vorläufigen Gutachten fest, dass sich bei Bruno D. durch seinen "einzelgängerischen Lebensstil" ein geringes Selbstwertgefühl und ein isoliertes Dasein verfestigten. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er "Beihilfe zu strafbaren Handlungen" leistete, sondern vielmehr lebte er in dem Bewusstsein, "seiner Pflicht als Soldat gehorsam unter den damaligen historischen Gegebenheiten nachgekommen zu sein".

Aus jugendpsychiatrischer Sicht, so Hotamanidis, wäre der Vorwurf "am ehesten als Ausdruck seiner Neigung zur Unterordnung und seiner schwachen sozialen Kommunikationsfähigkeit" zu erklären. Zu berücksichtigen seien zudem die damals besondere Lage eines jungen Soldaten und "die besonderen Bedürfnisse der militärischen Disziplin".

Im Tatzeitraum war Bruno D. zunächst als 17-Jähriger im Sinne des Gesetzes noch Jugendlicher: Inwieweit er die erforderliche Einsichts- und Handlungsreife im Sinne des Paragrafen 3 des Jugendgerichtsgesetzes hatte, dass er "etwas Verbotenes" tat, bleibt laut Hotamanidis offen.

Die Schuldfähigkeit steht außer Frage

Ab dem 29. August 1944 gilt der 18-jährige Bruno D. als Heranwachsender. Auch für diesen Zeitraum kann sich der psychiatrische Sachverständige nach 75 Jahren nicht mit Sicherheit auf eine Deutung der Persönlichkeit von D. festlegen. Und doch bestätigt er dem jungen Bruno D. eine gewisse Unreife: durch mangelnde Eigenständigkeit gegenüber den Eltern, mangelnde Selbstbehauptung gegenüber Gleichaltrigen und durch Reifeentwicklung verzögernde Kriegserfahrungen. Was aber die Schuldfähigkeit angeht, legt sich Hotamanidis fest: Diese sei aus Gründen krankhafter Störungen weder eingeschränkt noch aufgehoben gewesen.

Er habe nicht gewusst, dass man einen Antrag auf Versetzung hätte stellen können, sagte Bruno D. bei einem der Gespräche mit dem Gutachter. Auch nicht, dass andere einen solchen Antrag gestellt hätten. "Was musste man auch als Grund angeben?", sagte Bruno D. "Das wäre ja dann Selbstanklage."

Der Prozess, der im vergangenen Oktober begonnen hat, neigt sich dem Ende. Im Juli wird der Beginn der Plädoyers erwartet.

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