Namensstreit Yoko Ono gewinnt Rechtsstreit gegen Hamburger Kneipenbesitzer

Yoko Ono
Foto: Peter Foley/ dpaDie Künstlerin Yoko Ono hat einen Rechtsstreit um die Benennung einer Hamburger Kneipe gewonnen. Das Hamburger Zivilgericht bestätigte eine einstweilige Verfügung, die einem Barbesitzer seit Mitte Juli die Verwendung des Namens "Yoko Mono" untersagt hatte.
Die 84-jährige Künstlerin, die in New York lebt, hatte geklagt. Sie meinte: Wegen der Namensähnlichkeit bestehe Verwechslungsgefahr. Die Richter folgten dieser Argumentation. Menschen könnten denken, die Hamburger Szene-Bar habe etwas mit der Witwe des Beatles-Musikers John Lennon zu tun, hieß es.
Die Bezeichnung "Yoko Mono" sei dem weltweit bekannten Namen der Klägerin so ähnlich, "dass ein Beobachter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer - wie auch immer gearteten - Beziehung zwischen der Klägerin und der Bar ausgehen wird", sagte ein Gerichtssprecher. "Die Annahme einer lediglich zufälligen Übereinstimmung ist jedenfalls fernliegend."
"Yoko" wurde gestrichen
Der Wirt reagierte enttäuscht. "Ich bin schon traurig, was hier gerade geschieht. Wir hatten gehofft, dass wir den Namen behalten können." Seine Bar im Hamburger Karolinenviertel hatte über Jahre "Yoko Mono" geheißen, ohne dass es Beschwerden gegeben hatte. Nach der einstweiligen Verfügung im Sommer war der Barbesitzer der Aufforderung nachgekommen, den Namen zu ändern - und hatte kurzerhand den ersten Teil des Namens "Yoko" gestrichen.
Die Bar wurde wenig später geschlossen - allerdings nicht wegen Streitigkeiten um den Namen. Nach Angaben des Barbesitzers ging es um einen jahrelangen Zwist mit dem Vermieter. Der Wirt hat das "Mono" inzwischen in einem anderen Hamburger Stadtteil wiedereröffnet. Der Barbetreiber und sein Anwalt sind noch unentschieden, ob sie die Entscheidung respektieren - oder das Hanseatische Oberlandesgericht anrufen. "Wir behalten uns alle Schritte offen", sagte der Anwalt.
Einen kleinen Triumph kann der Barbesitzer ohnehin noch für sich verbuchen. Seit 2015 betreibt er im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel noch eine andere Kneipe mit dem Namen: John Lemon. Unklar ist, ob und wie lange er damit unbehelligt davon kommt.
Yoko Ono hat in einem sehr ähnlichen Fall bereits gezeigt, dass sei bei Namensähnlichkeiten keinen Spaß versteht: Vor wenigen Wochen setzte sie durch, dass die Limonade einer polnischen Firma ihren Namen ändern muss, wie die Tageszeitung "Dziennik Zachodni" berichtete. Der Name des Getränks: John Lemon.
Der Name "John Lemon" verletze die Persönlichkeits- und Markenrechte des verstorbenen John Lennon, hieß es dem Bericht zufolge von Yoko Onos Anwälten. Die Firma habe das Vermächtnis John Lennons missbraucht, um ihren Softdrink zu verkaufen. Am Ende einigte man sich auf den neuen Namen: "On Lemon".