Fotostrecke

Elf Tote in Hanau: Bluttat am Heumarkt

Foto: ARMANDO BABANI/EPA-EFE/REX

Elf Tote in Hanau Bekennerschreiben und Video gefunden - Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen

In Hanau hat ein Schütze neun Menschen getötet. Der mutmaßliche Täter und eine weitere Person wurden später tot aufgefunden. Der Generalbundesanwalt übernimmt die Ermittlungen.

In Hanau sind mehrere Menschen durch Schüsse getötet worden. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof übernimmt nach SPIEGEL-Informationen aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls die Ermittlungen. Es gibt ein Bekennerschreiben und ein Video.

In der hessischen Stadt waren neun Menschen an zwei verschiedenen Orten erschossen worden. Stunden nach dem Verbrechen entdeckte die Polizei die Leiche des mutmaßlichen Todesschützen in seiner Wohnung. Dort fanden Spezialkräfte auch noch eine weitere tote Person. Damit sind insgesamt elf Menschen tot.

Bei dem mutmaßlichen Schützen handelt es sich um Tobias R., einen 43-jährigen Deutschen aus Hanau. Er sei ebenso wie seine 72 Jahre alte Mutter tot in seiner Wohnung gefunden worden, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth. "Nach unseren jetzigen Erkenntnissen ist ein fremdenfeindliches Motiv durchaus gegeben", sagte der CDU-Politiker.

"Aktuell gibt es keine Hinweise auf weitere Täter", berichtete die Polizei. Die ersten Schüsse waren den Ermittlern zufolge gegen 22 Uhr gefallen. Die Polizei bittet Zeugen um Hinweise zu der Tat, ein Server wurde eingerichtet.

Die Bundesregierung reagierte bestürzt auf das Verbrechen. Kanzlerin Angela Merkel hat wegen der Gewalttaten von Hanau ihre Reise zu einer Veranstaltung in Halle abgesagt. "Die Bundeskanzlerin lässt sich fortlaufend über den Stand der Ermittlungen in Hanau unterrichten", so Regierungssprecher Steffen Seibert.

apr/srö/dpa
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten