Urteil in Düsseldorf Dreistelligen Millionenbetrag in die Türkei geschleust – Haftstrafen für Hawala-Banker

Mittels eines alternativen Überweisungssystems leiteten sie Millionen an den Staatskassen vorbei: Das Landgericht Düsseldorf hat fünf Angeklagte wegen des sogenannten Hawala-Bankings verurteilt.
Landgericht Düsseldorf (Archivbild): Mehr als vier Jahre Haft für Anführer

Landgericht Düsseldorf (Archivbild): Mehr als vier Jahre Haft für Anführer

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Michael Gstettenbauer / imago images

Der führende Kopf eines illegalen Hawala-Banking-Systems ist zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf sprach den 52 Jahre alten Juwelier aus Duisburg wegen unerlaubter Zahlungsdienste, unerlaubten Waffenbesitzes und als Mitglied einer kriminellen Vereinigung schuldig.

Ein 53 Jahre alter Komplize muss dem Urteil zufolge für zwei Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Drei weitere Angeklagte erhielten als Helfer Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und acht Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten. Auch sie wurden als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von 174 Millionen Euro als Tatertrag an.

Die Männer hatten gestanden, innerhalb von zwei Jahren von Duisburg aus einen dreistelligen Millionenbetrag an Banken und dem Fiskus vorbei illegal in die Türkei geschleust zu haben.

Juwelier gestand alle Vorwürfe

Das Hawala-System ist in muslimischen Ländern als alternatives Überweisungssystem weitverbreitet. Mit dem System können Kunden gegen Provision außerhalb des staatlich genehmigten Banken- und Finanzwesens Geld überweisen.

Das Netzwerk war Mitte November 2019 aufgeflogen. »Alle in der Anklageschrift aufgeführten Vorwürfe sind zutreffend«, hatte der Juwelier gestanden. »Ich habe zwar gewusst, dass das Hawala-Banking in Deutschland strafbar ist, aber nie an organisierte Kriminalität gedacht.«

Sein Verteidiger kündigte an, das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen.

ptz/dpa/AFP
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