Gesetzentwurf Justizminister Maas will schärfere Regeln für Kinderehen

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)
Foto: Oliver Dietze/ dpaBundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will sogenannte Kinderehen von Flüchtlingen auflösen. Wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei, sollen Gerichte die Ehe künftig aufheben können, heißt es in einem Gesetzentwurf des Justizministeriums. Bislang zählte bei der Beurteilung allein die Frage, ob sie ohne Zwang zustande kam.
Maas will mit seinem Vorhaben auch erreichen, dass künftig über Kinderehen schneller entschieden wird: Die Anhörung über die Frage, ob diese aufgelöst wird, soll spätestens nach einem Monat erfolgen. Laut dem Entwurf können sowohl die Jugendämter als auch die Eheleute das Verfahren beantragen. (Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier.)
Das Ausländerzentralregister verzeichnete im Juli 1475 verheiratete Jugendliche in Deutschland; 361 davon sind jünger als 14 Jahre, 120 sind 14 oder 15 Jahre alt. In islamischen Ländern wie Afghanistan kommt es immer noch vor, dass Eltern ihre minderjährigen Töchter verheiraten.
In Deutschland dürfen Jugendliche ab 16 Jahren heiraten - aber nur, wenn der andere Ehepartner bereits volljährig ist und ein Familiengericht eine sogenannte Befreiung erteilt. Maas will die Kriterien dafür nun verschärfen. Die Befreiung soll nur erteilt werden, "wenn die beabsichtigte Ehe das Wohl des Antragstellers nicht beeinträchtigt".
Der Union geht das nicht weit genug. Sie will Menschen unter 18 Jahren grundsätzlich verbieten zu heiraten. "Im Sinne der Klarheit unserer Rechtsordnung sollten wir ganz konsequent dafür sorgen, dass in unserem Land keinerlei Ehen mit Minderjährigen mehr geschlossen werden können, auch nicht in Ausnahmefällen", sagt Günter Krings (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium.