Strafrecht Bundesjustizminister will zwingende lebenslange Haft für Mord abschaffen

Mörder sollen in Deutschland nicht mehr zwingend mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft werden. Bundesjustizminister Maas will nach SPIEGEL-Informationen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Bundesjustizminister Heiko Maas

Bundesjustizminister Heiko Maas

Foto: Michael Kappeler/ dpa

Der Gesetzentwurf, den Bundesjustizminister Maas vorlegen will, sieht vor, dass Haftstrafen für Morde auf bis zu fünf Jahre gesenkt werden können - wenn der Täter

  • "aus Verzweiflung" handelte,
  • um "sich oder einen ihm nahestehenden Menschen aus einer ausweglos erscheinenden Konfliktlage" zu befreien,
  • durch eine "schwere Beleidigung" oder "Misshandlung (...) zum Zorn gereizt" wurde oder
  • von einer "vergleichbar heftigen Gemütsbewegung" betroffen war.

Zugleich will Minister Maas die umstrittene Mord-Kategorie der "Heimtücke" ersetzen: Künftig gelten alle Tötungen als Mord, bei denen der Täter die "Wehrlosigkeit" des Opfers "ausnutzt".

Auch präzisiert der Minister das Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe" (künftig: "besonders verwerfliche Beweggründe"), das in der neuen Fassung auch explizit rassistische und fremdenfeindliche Angriffe einbezieht.

Der Entwurf, mit dem Maas auch Reste der "Tätertypenlehre" der Nazi-Zeit tilgt, stößt auf Widerstand des bayerischen Justizministers Winfried Bausback.

"Der Entwurf bestätigt leider genau das, wovor ich immer gewarnt habe, nämlich dass bei einer - im Grunde überflüssigen - Reform die absolute Strafdrohung 'lebenslang' für Mord zur Disposition gestellt wird", sagte Bausback dem SPIEGEL. Dies widerspreche der im Grundgesetz verankerten "überragenden Bedeutung des Lebens". Vor dem Hintergrund der "aktuellen terroristischen Akte" sei die Reform "das völlig falsche Signal". (Lesen Sie hier die ganze Geschichte im neuen SPIEGEL.)

jul
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten