Geldstrafe für Schläge gegen Heino Ferch "Ein einziges Tohuwabohu"

In München ist ein Amateurfußballer zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden - weil er während des Oktoberfests Schauspieler Heino Ferch verprügelt hatte. Aber trotz des Schuldspruchs bleiben viele Fragen offen.
Schauspieler Heino Ferch (Archiv): Streit auf After-Wiesn-Party in München

Schauspieler Heino Ferch (Archiv): Streit auf After-Wiesn-Party in München

Foto: Tobias Hase/ dpa

Hinter den Beteiligten liegen vier teilweise absurd anmutende Prozesstage: Das Amtsgericht München hat einen 32-Jährigen wegen einer Prügelei mit dem Schauspieler Heino Ferch zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Sein mitangeklagter Kumpel wurde freigesprochen, weil das Gericht nicht feststellen konnte, ob er überhaupt an der Auseinandersetzung beteiligt war.

Was genau sich in den frühen Morgenstunden des 28. September 2014 in einem Münchner Klub abspielte, ist unklar. Als erwiesen sah die Richterin jedoch an, dass der Verurteilte in dem Streit mit dem Schauspieler auf einer After-Wiesn-Party als Erster zuschlug. Wie es danach weitergegangen sei, habe in der Hauptverhandlung nicht geklärt werden können. "Es ist ein einziges Tohuwabohu."

Für das Gericht ist nur klar, dass es Streit gab, dass der 52-jährige Ferch - "der deutsche Bruce Willis", wie ihn die Verteidigung nennt - mit Eiswürfeln aus einem Getränkekühler auf die Gruppe des Angeklagten warf. Und dass der jetzt Verurteilte daraufhin zuschlug.

"Alkoholbedingte Enthemmung"

Dabei hatte er nach Berechnung einer Gerichtsmedizinerin wohl 2,1 Promille Alkohol im Blut, vielleicht sogar noch mehr. Als bei ihm rund drei Stunden nach der Schlägerei ein Test durchgeführt wurde, waren es noch 1,6 Promille. "Alkoholbedingte Enthemmung" bescheinigte die Medizinerin ihm.

Zwei Risswunden am linken Ellenbogen, eine fünf Zentimeter lange Schnittwunde am linken Knie, eine Jochbogenprellung mit Platzwunde und ein im Volksmund blaues Auge genanntes "Monokel-Hämatom" trug Ferch davon, wie die Ärztin ausführte. Ob er auch getreten wurde, ließ sich nicht belegen. Ferch und seine Frau hatten die Ereignisse aus ihrer Perspektive am ersten Prozesstag geschildert, waren danach aber nicht mehr vor Gericht erschienen.

Ursprünglich war der Schauspieler am Montag als Zeuge geladen, um eine Schriftprobe abzugeben. Damit wollte die Verteidigung klären, ob der 52-Jährige Rechts- oder Linkshänder ist. Der Beweisantrag wurde aber nach Gerichtsangaben zurückgezogen.

Angeklagter in schwieriger finanzieller Situation

Die Beweisaufnahme gestaltete sich insgesamt kompliziert - vor allem weil auch die Zeugen damals nicht mehr ganz nüchtern waren. Von einer "alkoholgeschwängerten Atmosphäre" sprach die Staatsanwaltschaft.

Wegen vorsätzlicher Körperverletzung verhängte die Richterin als Geldstrafe 120 Tagessätze à 50 Euro gegen den Verurteilten, der als Amateur Fußball spielt und als Versicherungsmakler arbeitet. Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidiger hatten Freispruch für die beiden Angeklagten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft fiel Ferch infolge der Schlägerei kurzfristig für einen geplanten Filmdreh aus. Dadurch sei ein Schaden von 300.000 Euro entstanden. Nicht ausgeschlossen, dass sich die Produktionsfirma das Geld von dem Verurteilten zurückholen möchte.

Dabei ist der Mann nach Angaben seines Anwalts wegen des Prozesses ohnehin in einer schwierigen finanziellen Situation. Er habe Kunden verloren. "Man wollte nicht mehr mit mir zusammenarbeiten", heißt es in einer Erklärung.

wit/dpa
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren