Hells Angels Ex-Rockerboss zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt
Ex-Rockerchef Bossen: Siebeneinhalb Jahre Haft
Foto: Stephanie Pilick/ dpaBerlin - Wegen Anstiftung zu versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung ist ein ehemaliger Anführer der Hells Angels in Berlin zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sah es als erwiesen an, dass der 52-jährige Holger Bossen 2012 den Mord an seinem Nachfolger bei dem Hells-Angels-Charter Nomads in Auftrag gegeben hatte. Das Opfer André Sommer überlebte den Anschlag schwer verletzt.
Neben Bossen wurde sein 64-jähriger Komplize Michael W., ein russischer Mafioso, wegen der selben Straftatbestände zu acht Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Tat wurde laut Gericht von Oleg C. ausgeführt, der flüchtig ist. Er soll Sommer sieben Mal in den Oberkörper geschossen haben.
Die Angeklagten hatten vor Gericht ausgesagt, es habe sich um eine Bestrafungsaktion gehandelt, nicht um einen Mordkomplott. Dem Opfer habe lediglich das Knie zertrümmert werden sollen. Die Staatsanwaltschaft forderte elf Jahre Haft. Die Verteidigung plädierte auf einen Schuldspruch wegen Anstiftung zur Körperverletzung.
"Keiner durfte mehr Kontakt zu ihm haben"
Sommer hatte Bossen 2008 als Präsident des Charters Nomads Germany abgelöst. Diese Gruppe der Rockerbande ist keiner Stadt zugeordnet, sondern operiert im ganzen Bundesgebiet. Bossen wurde damals vollständig von den Hells Angels ausgeschlossen. "Keiner durfte mehr Kontakt zu ihm haben", sagte der Vorsitzende Richter Peter Schuster. Der Verstoßene habe jedoch wieder Fuß fassen wollen.
Im Mai 2011 kam es zu einem Anschlag, der laut Schuster ein wichtiges Motiv für die spätere Tat darstellte. Dabei war Bossen mehrfach ins Bein gestochen worden. Er hatte damals bei der Polizei keine Angaben zu den Tätern gemacht. Er habe aber vermutet, dass Sommer die Tat in Auftrag gegeben hatte.
Um diesen als Chef der Nomads auszuschalten, habe Bossen im Frühjahr 2012 den Mordauftrag erteilt, sagte Richter Schuster. Eine Summe von 20.000 Euro sei als Bezahlung mit W. vereinbart worden. Der Täter stamme aus der Ukraine. Schuster beschrieb bei der Urteilsverkündung detailliert die Einschussstellen der sieben Kugeln, die Sommer trafen. Die Tatsache, dass dieser überlebte, schrieb er der "geringen Durchschlagskraft" der Kugeln zu.
Der Richter hielt den Angeklagten bei der Strafzumessung zugute, dass sie die Tat "im Wesentlichen zugegeben und sich von ihr distanziert" hätten. Auch Bossens Aussagen zu zwei weiteren Mordfällen im Rockermilieu sowie zum Anschlag auf ihn selbst wertete Schuster zugunsten des Angeklagten. W. lastete er dagegen an, dass er keinen Beitrag zur Aufklärung geleistet habe.