
Kinder und Strafrecht Heute Opfer, morgen Täter


Unschuldige Engel? Diebeshelfer? Oder beides gleichzeitig? Jedenfalls: Kinder
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In der Kolumne "Alles neu!" vom 25. September habe ich über einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern berichtet. Das war zwar nicht falsch, hat allerdings die Titel von zwei Gesetzentwürfen verwechselt, was mir erst jetzt aufgefallen ist. Daher hier eine Richtigstellung, verbunden mit einem kleinen Update: Der "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern" ist vom Bundesrat (nach einem Gesetzesantrag des Landes Hessen vom Oktober 2018, Bundesrats-Drucksache 518/18) eingebracht worden und hat die Bundestags-Drucksachennummer 19/23569. Er befasst sich nicht unmittelbar mit dem Sexualstrafrecht, sondern schlägt vor, einen Tatbestand der "Kindesentführung" in § 235 StGB einzuführen. Bisher bedroht diese Vorschrift Täter, die Sorgeberechtigten ein Kind "entziehen", um es ins Ausland zu verbringen, oder ein schon im Ausland befindliches Kind einer sorgeberechtigten Person "vorenthalten". Die Vorschrift zielt insbesondere auf Sachverhalte, wie sie bei Elternschaften vorkommen, bei denen ein Partner (wieder) im Ausland lebt oder dort familiäre Verbindungen hat. Bei konflikthaften Trennungen werden nicht ganz selten gemeinsame Kinder ins Ausland verbracht, um bei der Familie des in das Ausland zurückgekehrten Partners zu verbleiben. Das führt nicht nur zu großen Schwierigkeiten familienrechtlicher Art, sondern auch zu schmerzhaften Trennungen und Entfremdungen, nötigendem Zwang und unter Umständen langfristigen Traumatisierungen, wenn Kinder ihren Müttern oder Vätern entzogen und zu Großeltern oder Geschwistern väterlicherseits oder mütterlicherseits im Ausland verbracht und dort verborgen werden. Solche Handlungen werden daher zu Recht strafrechtlich verfolgt.
Allerdings kann man über Folgendes nachdenken: Der Tatbestand des § 235 steht im 18. Abschnitt des Besonderen Teils, dieser heißt "Straftaten gegen die persönliche Freiheit" und enthält Strafvorschriften unter anderem gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Lohnsklaverei, Freiheitsberaubung, Geiselnahme und Nötigung. Es ist also nicht überzeugend, wenn auch die Kindesentziehung hier untergebracht ist, denn diese Tat richtet sich gar nicht regelmäßig gegen die Freiheit des Kindes: Die Tat ist auch vollendet, wenn das Kind der Entziehung zustimmt oder sogar will. Einschränkungen der Freiheit des Kindes können, müssen aber nicht Teil oder Folge der Straftat sein. Die Tat richtet sich eher gegen das Recht der sorgeberechtigten Person und würde insoweit eher in den Abschnitt "Straftaten gegen Personenstand, Ehe und Familie" passen. Die Rechtsgüter "Ehe und Familie" haben aber in den letzten 50 Jahren im allgemeinen Bewusstsein stark an Glanz verloren: Strafbarkeit von Bigamie und Inzest sind in der allgemeinen Wahrnehmung eher exotische Blüten (wobei das für den Inzest im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern wohl nicht zutrifft); im Übrigen gilt namentlich die Ehe inzwischen bei vielen als eher zweifelhafte, nur noch durch angeblich skandalöse Steuervorteile gepäppelte Einrichtung – im Widerspruch zur Begeisterungskultur um Junggesellinnenabschiede, Traumhochzeiten und Homosexuellenehe. Die Zeit, in denen die sexuelle Untreue vom Staat mittels Strafrecht verfolgt wurde, scheint Jahrhunderte zurückzuliegen (siehe 3. Mos. 20:10). Tatsächlich ist die Strafbarkeit des Ehebruchs (§ 172 alter Fassung: Gefängnis bis sechs Monate für EhebrecherIn und "Mitschuldige") in der Bundesrepublik erst seit 1. September 1969 entfallen, in der DDR ab 1. Juli 1968. Die moralische Überheblichkeit, mit welcher vom promiskuitiven Olymp der Moderne auf die restliche Welt geschaut wird, ist nicht sehr ehrwürdig.
Die vorgeschlagene Neufassung will den Grund-Tatbestand des § 235 StGB um eine Tatvariante ergänzen:
"(Ebenso wird bestraft, wer) … ein Kind entführt oder sich eines Kindes rechtswidrig bemächtigt, ohne dessen Angehöriger, Vormund oder Pfleger zu sein."
Voraussetzung ist, dass die Tat entweder das Kindeswohl gefährden kann oder im Einzelfall "als verwerflich anzusehen" ist. Es geht hier also nicht um "Entziehen" oder "Vorenthalten", was nach der Rechtsprechung eine gewisse zeitliche Dauer (eine Stunde reicht aber schon) voraussetzt, sondern die Tat soll schon mit dem "sich Bemächtigen", also dem Erlangen von körperlicher Verfügungsmacht, oder dem "Entführen" (Verbringen an einen anderen Ort) vollendet sein. Das klingt etwas überraschend, denn im Alltag liest man sehr selten von (versuchtem) Kindesraub aus Entbindungsstationen, Kinderwagen oder Kitas, meist in Verbindung mit psychiatrischen Diagnosen möglicher Täterinnen. Die meisten kennen Fälle, in denen unschuldige Kinder geraubt werden, nur aus dem einschlägigen Filmschaffen (stilprägend: "Die Hand an der Wiege", USA 1992). Nennenswerte Fallzahlen, die nach Einführung eines Spezialtatbestands rufen, gibt es nicht.
Der Hintergrund des Vorschlags ist denn auch ein anderer: Es geht einmal mehr um sexuellen Missbrauch und Kinderpornografie. Eine Gesetzeslücke wird in Fällen gesehen, "in denen es noch nicht zu sexuellen Missbrauchshandlungen oder sonstigen Anschlusstaten gekommen ist" (Gesetzentwurf S. 1), umfasst also nur die sehr kleine zeitliche Spanne zwischen "sich Bemächtigen" und "Entziehen", und dies auch nur bei Säuglingen und Kleinstkindern, weil alle anderen ja einen Widerwillen gegen die Entführung haben und daher durch die Tatbestände der Freiheitsberaubung (§ 239) und der Nötigung (§ 240) geschützt sind. Folgerichtig soll denn auch eine neue Qualifikationsstufe eingeführt werden: Die Tat wird zum Verbrechen (ein bis zehn Jahre), wenn die Bemächtigungslage zur Herstellung eines kinderpornografischen Inhalts ausgenutzt wird oder wenn sie begangen wird, um das zu ermöglichen. Wie bei allen Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr) ist der Versuch (auch der untaugliche) strafbar.
Unschuld
Das ist, wie immer man zur Frage einer lückenarmen strafrechtlichen Rundumversorgung stehen mag, für sich allein gesehen nicht unplausibel. Natürlich könnte man sagen, dass die Herstellung kinderpornografischer Schriften ja ihrerseits schon strafbar ist (§ 184b) und man wohl nicht unbedingt schon den Anfang des Versuchs (!) einer Vorbereitungstat (!) mit Freiheitsstrafe bis zehn Jahren bedrohen muss – einmal ganz abgesehen davon, ob es wohl tatsächlich Verrückte gibt, die, bevor sie sich eines Kleinstkindes zum Zweck der Kinderpornografie für eine halbe Stunde bemächtigen, im Strafgesetzbuch nachlesen, wie hoch der Einsatz an Freiheit heute wohl sei.
Es ist ja – nebenbei bemerkt – eine wundersame Tatsache, dass gerade die Mitbürger, die oft und besonders laut eine Erhöhung von Strafdrohungen fordern, damit die Bösen von möglichen Taten abgehalten werden, regelmäßig nicht die leiseste Ahnung haben, wie hoch die angeblich zu niedrigen Strafdrohungen des Gesetzes sind, und dies auch noch nie nachgelesen haben. Aus rätselhaften Gründen, die sich mir noch nicht erschlossen haben, gehen sie davon aus, dass Menschen aus sozialen Schichten und Zusammenhängen, in denen die von ihnen befürchteten Straftaten begangen werden, fleißige Leser des Bundesgesetzblatts und Kenner der Strafprozessordnung sind und sich vor jeder Begehung von Einbruch, Körperverletzung oder Raub erst einmal rechtliche Orientierung über den Verfahrensgang und die Aussichten auf Reststrafenaussetzung nach vier Jahren verschaffen.
Parallel zum Gesetzentwurf "zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes" ist nun auch der Entwurf der Bundesregierung "zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder" eingebracht worden, über dessen Planung hier schon einmal berichtet wurde. Die Unsinnigkeit, Straftaten, die ohne jegliche körperliche Gewalt und sogar mit Zustimmung des Opfers begangen werden, "Gewalt" zu nennen, ist eine gezielte Irreführung der Bürger aus bloßen Show-Gründen: Der Gesetzentwurf selbst führt aus, eine inhaltliche Änderung des Begriffs sei gar nicht beabsichtigt; es sollten nur die gewaltlosen Handlungen jetzt auch Gewalt genannt werden, um sie zu "brandmarken" und um "einer Bagatellisierung" entgegenzuwirken. (Gesetzentwurf, S. 20). Man mag das für eine Albernheit halten, auf die es in der Praxis der Strafverfolgung nicht ankommt. Es ist aber natürlich mehr als das: Eine Demonstration, dass man die Bürger für zu dumm hält, zwischen Raub und Diebstahl, Mord und Körperverletzung, Vergewaltigung und Busengrapschen zu unterscheiden, und ein Affront gegen eine Rechtswissenschaft, die sich seit 250 Jahren nach Kräften bemüht, ein sinnvolles, rationales Konzept des Strafens zu entwickeln.
Im Einzelnen ist heute auf den Gesetzentwurf nicht einzugehen. Nur so viel sei noch einmal verraten: Auch für geringste Bagatell-Taten entfällt die Möglichkeit einer Einstellung gegen Auflagen. Auch das Berühren der Brust eines 13-jährigen Mädchens durch dessen 15-jährigen Freund wird zum "Verbrechen", und wenn der Freund 18 ist und die Handlung ein intensiver Zungenkuss, ist die Strafe zwei (!) bis 15 (!) Jahre. Und wenn die 13-Jährige selbst die Handlung will, initiiert und vollzieht, heißt das schreckliche Geschehen trotzdem "schwere sexuelle Gewalt gegen Kinder" und muss angeblich mit mehreren Jahren Freiheitsstrafe "gebrandmarkt" werden. Gefordert und durchgesetzt werden solche "Schutz"-Gesetze übrigens von fanatischen KinderfreundInnen, die, als sie selbst 13 waren, laustark den freien Zugang zur Pille forderten. Noch ein Sahnehäubchen: Der Besitz einer Puppe mit kindlichem Aussehen, die "ihrer Art nach" zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist, soll mit Freiheitsstrafe bis drei Jahre bestraft werden. Ob der Puppen-Besitzer sexuelle Handlungen beabsichtigt oder ausführt, ist dabei ganz egal; ebenso, ob er sich jemals einem lebenden Kind nähert oder nähern will. Man kann das belanglos finden: Wer braucht schon kindliche Sexpuppen für die grundrechtliche Freiheit der Entfaltung seiner (sexuellen) Persönlichkeit?
Andererseits: Es fällt eine Grenze nach der anderen, und immer mit demselben Argument. Es ist jedenfalls bezeichnend für eine Stimmung, die man sehr zurückhaltend und ohne Diffamierung Eifer nennen kann. Aus der Nähe betrachtet kann man jede einzelne dieser Angst- und Drohfiguren noch irgendwie verständlich finden. Aufs Ganze gesehen nicht, denn die mit geradezu religiös wirkendem Furor betriebene "Bekämpfung" auch der fernstliegenden Gefahren sexuell motivierter Behelligungen von Personen unter 14 Jahren stehen in eklatantem Kontrast zu dem Desinteresse, das die Mehrheit der Gesellschaft den viel näher liegenden sozialen, pädagogischen und psychosozialen Erfordernissen von Kindeswohl entgegenbringt. Ein "Kampf", der sich in Fantasien der Verfolgung von Sexpuppen hineinsteigert und Opfer-Albträumen von "Innocence" folgt, zeigt offenkundige Züge von Übersprungs- und Ersatzhandlungen, wenn die angeblich in stetig allerhöchster Gefahr befindliche Innocence ansonsten aus schlichter Entkräftung der Erwachsenen an ihrer eigenen Welt dem Schicksal überlassen wird. Eine in Deutschland von einer etwas märchenhaften Riege aus Adelsdamen begründete (auch Frau von Guttenberg war dabei) und geleitete sogenannte Kinderschutzorganisation, die inzwischen hierzulande den Status einer "Sachverständigen" erlangt hat, führt gleich neben der Gefahr die "Innocence" im Vereinsnamen. Der hohe Anteil blauesten Blutes verhindert nicht, dass ihr Wirken gelegentlich an evangelikale Predigerinnen mit direkter Standleitung nach ganz oben erinnert.
Schuld
Nun gibt es, wie wir wissen, nicht zuletzt in den Tiefen des Internets und der Breaking News, gelegentlich aber auch in der Wirklichkeit der Städte, auch ganz andere Kinder, ganz ohne tränenselige Innocence: nicht unschuldig, sondern voller Schlechtigkeit; nicht liebevoll und vertrauensvoll, sondern gewalttätig und hasserfüllt; nicht schützenswerte Lämmer, sondern frühreife Wölfe. Natürlich kennt kaum jemand, der sich über solche Kinder auslässt, eines von ihnen persönlich. Sie leben irgendwo draußen, in No-go-Areas und Clans, Parallelgesellschaften, Sozialgettos, Brennpunkten; also bestenfalls neben denen, die sich gegenseitig vor ihnen warnen. Niemand, den ich persönlich kenne, ist schon von einem solchen Kind ausgeraubt oder zusammengeschlagen worden, viele belästigend angebettelt, einige – der Kolumnist eingeschlossen – bestohlen worden. Früher liefen über solche Kinder in der ARD Filme wie "Die große Flatter" (Richie Müllers grandioser Start), heute wenn's hochkommt eine Talkshow, in der ein Hauptkommissar, ein Imbissbudenbetreiber und ein völkischer Abgeordneter mit frühen Spuren im Bundeszentralregister erklären, dass man die kriminelle Jugend spätestens ab zwölf in Kinderknäste stecken müsse, um das Schlimmste zu verhindern. Zwecks Ausgewogenheit sitzt eine Sozialarbeiterin dabei, die das gutmenschelnde Dummchen spielen muss, und vielleicht eine Jugendrichterin, der einmal mehr angeblich nichts Menschliches fremd ist.
Die Frage ist nun: Wie kriegen wir das zusammen? Vielleicht auch: Wollen wir das überhaupt zusammenkriegen? Oder wächst auseinander, was nicht zusammengehört? In Washington oder Montevideo, Tanger oder Sankt Petersburg wundert sich niemand, dass es eine Schicht von Kindern gibt, deren Weg durchs irdische Paradies durch nichts gestört wird außer der Winterdepression der magersüchtigen Mami, und eine viel größere andere Schicht von Kindern, die verloren sind und allen gleichgültig. Von ihnen erfährt der deutsche Furchtbürger, wenn eine preiszukrönende Reportage über eine Kindergang in Manila, kindliche Lösungsmittelschnüffler aus der Moskauer U-Bahn oder schwarzhaarige Diebeshelfer aus den Höhlen von Einbrecherclans ansteht, in denen winzig kleine Kinderverbrecher sich durch schmale Lücken in die weißen Räume des Interieur-Designs zwängen, geschundene Schinder, verwahrloste Lehrlinge einer von "Bossen" und "Gangstern" bewohnten Parallelwelt.
Natürlich gibt es Grenzen, Segmente, Differenzierungen, soziale allzumal. Interessant sind, wie immer, die Übergänge. Wer heute in Deutschland gegen die Eliten wettert und ihnen ein vorgeblich besseres oder lebensnäheres "Volk" gegenüberstellt, hat im Hinblick auf die Erwachsenen weder in allem unrecht noch in allem recht. Bei den Kindern gerät die Ordnung aber ganz durcheinander: Man könnte, wenn man die Medienstürme verfolgt, auf die Idee kommen, es gehe nur noch um zwei Gruppen von Kindern: einheimische und fremde. Das ist allerdings Unsinn, denn fast alle "fremden" sind ja einheimisch, nämlich hier geboren und zu Hause, und die einheimischen nicht selten entwurzelte Anhängsel ihrer in der Welt umhergeworfenen Eltern auf der Reise durch die Selbstoptimierung.
Im kindlichen Opfer von Gewalt, körperlichem und seelischem Missbrauch, emotionaler Verwahrlosung und pathologischer Beziehungslosigkeit treffen sich daher verschiedene Strömungen auf höchst interessante, widersprüchliche, unaufgelöste Weise. Die Figur des kindlichen Opfers, namentlich sexuell motivierter Handlungen oder Zumutungen oder auch nur fremder männlicher Fantasien, ist zu einem geradezu überragenden Leitmotiv sozialer Sinnstiftung geworden – ein quasi größter gemeinsamer Nenner, auf den sich angeblich alle einigen und dem sie, wann immer es geht, gemeinsam die ganze Güte des Herzens und die Fürsorge des Lebens schwören. Illustriert wird das durch eine penetrant dominierende Verwendung eines Vokabulars der Gemeinsamkeit, des "Wir" und des "unsere Kinder", denen "wir" angeblich die Zukunft schulden. Eine Bundestags-Debatte zum Sexualstrafrecht mutet heutzutage an wie ein Gottesdienst tränenumflorter Sorge, und wer immer sich öffentlich zum Thema äußert, hat strengen Regeln der Betroffenheits-Darstellung zu folgen.
In demselben Atemzug, in welchem die "lebenslangen" Traumatisierungen und Leiden der Kinderopfer beklagt und ein ums andere Mal beschworen (aber kaum jemals auch nur annähernd konkret diskutiert, dargestellt und differenziert) werden, verklärt man die tatsächlichen oder mutmaßlichen Täter zu Monstern der Finsternis, denen nur mit möglichst frühzeitiger, möglichst konsequenter und möglichst langer Ausgrenzung, Kontrolle und härtester Abschreckungsstrategie beizukommen sei. Zwischen beiden Gruppen, den traumatisierten Kindern und den verlorenen Erwachsenen, besteht bei näherem Hinsehen allein ein Altersunterschied von 20 oder 40 Jahren – im Übrigen setzen sich die beiden Gruppen zu einem hohen Anteil aus denselben Menschen zusammen und sind nur in der Zeit verschoben: Der Anteil der in vertrauensvollen, glücklichen, selbstbewussten und stabilen Beziehungen aufgewachsenen Menschen, die mit 25 oder 45 aus heiterem Himmel zu empathielosen, gefährlichen Verbrechern und "Kinderschändern" werden, dürfte gegen null gehen. Die Population der Gefängnisse besteht zu einem großen Teil aus alt, unglücklich, sozial und psychisch deviant gewordenen Menschen, die unglückliche, instabile, emotional verwahrloste Kinder waren. Wenn es stimmt, dass die missbrauchten, traumatisierten Kinder von heute mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur Nummern in Statistiken oder Patienten in Therapieeinrichtungen werden, sondern auch gefährlich und schädlich für sich selbst und andere, dann stimmt es auch umgekehrt: Dann sind die schändlichen Täter von heute die gequälten Kinder von gestern und vorgestern.
Erlösung
Über dieser Einsicht muss man nicht gleich in Tränen der Verzweiflung ausbrechen. Allerdings auch nicht in Hass und Irrationalität. Am besten wäre es, wenn man die Dinge mit Rationalität, Geduld und Frustrationstoleranz zusammenbrächte: Es lässt sich weder das Strafrecht lückenlos machen noch der Mensch als solcher an abweichendem Verhalten hindern noch die ganze Welt in gepanzerten Geländewagen von einem Labelshop zum nächsten chauffieren, um den Behelligungen der Sinn- und Beziehungsleere zu entkommen.
Die meisten wissen das ja. Der Anteil bösartig dummer Menschen ist gar nicht so groß, wie es gelegentlich den Anschein haben könnte. Viele haben einfach nur Angst, und zwar nicht selten auch mit Gründen. Der Grund ist allerdings nicht, dass in jeder Unterführung eine Bande gewissenloser Kinderverbrecher lauert, und auch nicht, dass fast alle blonden kleinen Engelchen von schrecklichen Männern zu Unaussprechlichem benutzt werden. Es gibt das eine wie das andere auch in der Wirklichkeit, aber es ist nicht mehr die Regel, als es die Serienmorde in Gruselkrimis und die Untoten in Fantasyschockern sind. Man soll die Traumbilder nicht mit der Wirklichkeit verwechseln und auch nicht allzu wörtlich nehmen.
Das oder jedenfalls ein Problem dürfte etwas tiefer liegen, als dass sich der Drache mit ein paar wissenschaftlichen Hinweisen auf Statistiken und Dunkelfeldforschungen besiegen ließe. Eine Quelle liegt im Kindsein selbst, oder besser gesagt: In der hysterischen Flucht ganzer Generationen von erwachsenen Menschen in ein Reich der kindischen Verantwortungslosigkeit, des permanenten Beleidigtseins, der Sehnsucht nach überwältigender Heimkehr in eine verlorene oder vermisste Geborgenheit. Ein wichtiges Problemfeld des Kindeswohls liegt darin, dass heute die Generationen der Eltern und Großeltern mit den eigenen Kindern darum konkurrieren, Kinder zu sein. Würden die von sich selbst gerührten Kinderfreunde, die nach gnadenloser Bestrafung verbotener Gedanken dürsten, die Kinder wirklich lieben, dann würden sie nicht zwei Drittel von ihnen im Stich lassen, wo es darauf ankommt: Bildung, Erziehung, Vorbild, Vertrauen, Lebenschancen. Mit dem Strafrecht wird auch hier die Welt gewiss nicht erlöst, und erst recht nicht geheilt.