Höxter-Prozess Gutachterin empfiehlt Psychiatrie für Wilfried W.

Der Angeklagte Wilfried W. (Mitte) neben seinen Verteidigern Carsten Ernst (l.) und Detlef Binder
Foto: Friso Gentsch/ dpaNach einem vorläufigen Gutachten soll der Angeklagte im Prozess zum sogenannten Horrorhaus von Höxter in die Psychiatrie eingewiesen werden. Wilfried W. sei nur vermindert schuldfähig, diese Auffassung vertritt die Gerichtspsychiaterin Nahlah Saimeh.
Als Grund gibt die Expertin eine erhebliche Intelligenzminderung und eine Persönlichkeitsstörung an, die sich im Abhängigkeitsverhältnis zur Angeklagten Angelika W. zeige. Laut Strafgesetzbuch können Angeklagte in die Psychiatrie eingewiesen werden, wenn eine Gefahr für die Allgemeinheit von ihnen ausgeht.
Gerichtssprecher Bernd Emminghaus bestätigte, dass das vorläufige Gutachten vorliege. Saimeh wird ihre Einschätzung demnach an zwei Prozesstagen am 3. und 4. Juli im Gerichtssaal vorstellen. Das "Westfalen-Blatt" hatte zuvor über das Gutachten berichtet.
Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika W. müssen sich seit 2016 wegen Mordes durch Unterlassen vor dem Landgericht Paderborn verantworten. Das Paar soll über Jahre hinweg mehrere Frauen in sein Haus nach Höxter gelockt und dort schwer misshandelt haben. Wilfried und Angelika W. werfen sich jeweils gegenseitig vor, die treibende Kraft gewesen zu sein.
Zwei Frauen überlebten das Martyrium nicht. Eine Frau verbrachte mehrere Monate in dem "Horrorhaus" und schilderte vor Gericht, welche Qualen sie dort durchlitt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Seit Monaten verzögert sich das Prozessende. Ursprünglich sollte Michael Osterheider das Gutachten zum Angeklagten liefern. Der Professor der Universität Regensburg für Forensische Psychiatrie hatte jedoch im November 2017 widersprüchliche Angaben zu seinen Gesprächen mit Wilfried W. gemacht. Das Gericht entband ihn daraufhin von seiner Aufgabe. Saimeh, die ehemalige Leiterin der Gerichtspsychiatrie in Lippstadt-Eickelborn, übernahm.
SPIEGEL TV: Die Morde von Höxter (08.05.2016)