Hundeattacke Rottweiler beißt dreijährigen Jungen tot

Ein dreijähriger Junge ist von einem aggressiven Hund getötet worden. Die Polizei erschoss den Rottweiler-Rüden. Das Unglück geschah auf dem Grundstück einer Rentnerin nahe der Stadt Wittenberg.

Wittenberg - Ein Rottweiler hat in Sachsen-Anhalt einen dreijährigen Jungen totgebissen. Der Hund griff das Kind in dem Dorf Zörnigall am Samstagabend an, meldeten die Staatsanwaltschaft und die Polizei in Dessau-Roßlau übereinstimmend. Das Kind war bei einer 76 Jahre alten Frau zu Besuch, die den Hund in Pflege hatte.

Die Polizei wurde um kurz vor 19.30 Uhr zu dem Haus der Rentnerin gerufen. Als die Beamten eintrafen, attackierte sie der Rottweiler-Rüde am Tor. Die Polizisten töteten das Tier mit mehreren Schüssen, damit der Notarzt überhaupt das angefallene Kleinkind behandeln konnte. Das Kind lag bereits leblos auf dem Grundstück, der Arzt stellte den Tod des Jungen fest.

Der Junge stammt laut Polizei nicht aus dem 900-Einwohner-Dorf fünf Kilometer östlich von Wittenberg. Er lebte im Landkreis Wittenberg und war laut MDR 1 Radio Sachsen-Anhalt mit der 76-Jährigen verwandt. Unklar ist, wer der Besitzer des Hundes ist. Neben dem Rottweiler hatte die Frau auch eine Boxer-Hündin zur Pflege bei sich. Gegen wen nun ermittelt wird, gaben Polizei und Staatsanwaltschaft nicht bekannt.

Landesinnenminister Holger Hövelmann (SPD) zeigte sich über die Beißattacke bestürzt. Es sei "erschütternd, dass ein kleines Kind einen solchen Tod sterben musste", sagte er in Magdeburg. Der "entsetzliche Vorfall" zeige erneut, wie groß die von einem aggressiven Hund ausgehende Gefahr sein könne. Die Umstände müssten sehr genau darauf untersucht werden, ob die Bedingungen der Hundehaltung und die Begegnung mit einem dreijährigen Kind nicht unverantwortlich gewesen seien.

"Wir können uns mit der Gefahr durch aggressive Hunde nicht abfinden", sagte Hövelmann. Kommunale Kontrollmöglichkeiten müssten deshalb in vollem Umfang ausgeschöpft werden. "Bei der Untersuchung des Todesfalls wird es auch um die Frage gehen, ob diese Möglichkeiten konsequent angewandt wurden", fügte er hinzu. Zugleich kündigte er an, die gesetzlichen Regelungen auf den Prüfstand zu stellen. Absoluten Schutz vor einem Angriff könne aber kein Gesetz bieten.

In Sachsen-Anhalt gelten Hunde als gefährlich, wenn sie bissig sind, Menschen angesprungen haben oder eine besondere Kampfbereitschaft erkennen lassen. Für die Haltung solcher Hunde gelten verschärfte Bestimmungen.

cht/dpa/ddp
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