Inzestfall Amstetten Josef Fritzl wegen Mordes angeklagt
Wien - Gegen den Inzestvater aus dem österreichischen Amstetten ist Anklage wegen Mordes erhoben worden. Das gab die zuständige Staatsanwaltschaft in der niederösterreichischen Landeshauptstadt St. Pölten bekannt.
Zudem muss sich der heute 73-jährige Josef Fritzl wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwerer Nötigung und Blutschande verantworten.
Fritzl soll seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem Kellerverlies seines Hauses in Amstetten gefangen gehalten, sie dort regelmäßig missbraucht und mit ihr sieben Kinder gezeugt haben. Drei der überlebenden Kinder wurden von ihm und seiner Frau in ihrem Haus aufgezogen, die anderen mussten mit ihrer Mutter im Keller leben.
Fritzl soll einem der 1996 in der Gefangenschaft geborenen Zwillinge die Hilfe versagt haben, obwohl er dessen lebensbedrohliche Lage erkannt habe. Das geht aus der am Donnerstag veröffentlichten Anklageschrift hervor. Fritzl soll der Polizei gesagt haben, er habe die Leiche des Babys im Ofen verbrannt.
Die Staatsanwaltschaft habe die Einweisung Fritzls in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt, teilte der Sprecher der Behörde mit. In einem psychiatrischen Gutachten sei der Angeklagte für den gesamten Tatzeitraum als zurechnungsfähig eingestuft worden. Er weise aber eine seelisch-geistige Abartigkeit auf, die diese Maßnahme notwendig mache.
Für Mord droht Fritzl eine Haftstrafe von zehn Jahren bis lebenslang. Für die Vergewaltigungen während einer Dauer von 24 Jahren beträgt der Strafrahmen fünf bis 15 Jahre, für Sklaverei zehn bis 20 Jahre.
Elisabeth verschwand im Alter von 18 Jahren. Fritzl soll gegenüber seiner Familie behauptet haben, sie sei in einer Sekte untergetaucht und könne sich nicht um ihre Kinder kümmern. Erst am 19. April 2008 wurde das Verbrechen bekannt: durch die Einlieferung der schwer erkrankten ältesten Tochter in ein Krankenhaus.
pad/AFP/dpa/Reuters