Brandanschlag auf Animationsstudio Japanische Staatsanwaltschaft fordert Todesstrafe für Angeklagten
Ausgebranntes Studio: Der Täter warf Kyoto Animation vor, seine Ideen gestohlen zu haben
Foto: JIJI PRESS / AFPViereinhalb Jahre nach dem Brandanschlag auf das japanische Animationsstudio Kyoto Animation mit 36 Toten hat die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe für den Täter gefordert. Das berichteten die japanische Nachrichtenagentur Jiji Press und der öffentlich-rechtliche Sender NHK am Donnerstag. Das Urteil soll am 25. Januar verkündet werden.
Der 45-jährige Shinji Aoba hatte beim Auftakt des Prozesses im September gestanden, 2019 den Brand in dem Studio in der Stadt Kyoto gelegt zu haben. Am Mittwoch bat er vor Gericht erstmals um Entschuldigung für seine Tat, wie NHK berichtete. Der Brandanschlag tue ihm »unglaublich leid«, sagte Aoba demnach.
Aoba war im Juli 2019 in das Zeichentrickstudio eingedrungen, hatte im Erdgeschoss Benzin verschüttet und in Brand gesetzt. Unter den Todesopfern des verheerenden Feuers waren viele junge Mitarbeiter des Studios. Aoba soll Kyoto Animation – Fans bekannt als KyoAni – vorgeworfen haben, seine Ideen gestohlen zu haben. Das Studio hat dies zurückgewiesen. Aoba erlitt bei dem Brand selbst schwere Verbrennungen.
Der Angriff hatte über Japan hinaus für Entsetzen gesorgt. Kyoto Animation ist für eine Reihe von Animes – japanischen Zeichentrickserien – für das Fernsehen wie etwa »Munto«, »Lucky Star« und »K-ON!« bekannt. Japan ist weltweit für seine Anime-Kultur berühmt.
Zum Tode Verurteilte erfahren Hinrichtungszeitpunkt nicht
Japan gehört neben den USA und China zu den wenigen Industrieländern, die an der Todesstrafe festhalten. Menschenrechtsaktivisten prangern den Umgang mit Hinrichtungen und die Haftbedingungen an: Todeskandidaten sitzen oft jahrelang in Einzelhaft und erfahren den Zeitpunkt ihrer Hinrichtung nicht. Wenn dann schließlich der Exekutionsbefehl vom Justizministerium eintrifft, haben die meisten nur noch wenige Stunden zu leben. Die Strafe wird durch Erhängen vollstreckt.