Gerichtsentscheid Japanerinnen verlieren Kampf gegen antiquiertes Namensrecht

Der Oberste Gerichtshof in Japan hat entschieden: Frauen dürfen nach der Heirat ihren Mädchennamen nur dann weiterführen, wenn der Ehepartner diesen auch übernimmt. Das wollen aber nur etwa vier Prozent der Männer.
Übersetzerin Kaori Oguni: Den Kampf um ihren Namen verloren

Übersetzerin Kaori Oguni: Den Kampf um ihren Namen verloren

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THOMAS PETER/ REUTERS

Japans Oberster Gerichtshof hat entschieden: Ein aus dem 19. Jahrhundert stammendes Gesetz, das Ehepaaren vorschreibt, denselben Nachnamen zu führen, ist verfassungskonform.

Fünf Frauen hatten gegen das seit 1898 herrschende Gesetz geklagt, weil es aus ihrer Sicht gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung und gegen die Bürgerrechte von Ehepaaren verstoße.

Zwar schreibt das Gesetz nicht vor, wessen Name das Paar annehmen soll. In 96 Prozent der Fälle aber nehmen Japanerinnen den Nachnamen des Mannes an. Kritiker monieren, dies sei Ausdruck der nach wie vor männerdominierten Gesellschaft Japans.

Als das Gesetz in Japan im 19. Jahrhundert eingeführt wurde, war es für Frauen üblich, ihre eigene Familie zu verlassen und Teil der Familie ihres Mannes zu werden. Heute benutzen in der Praxis viele Frauen jedoch weiterhin ihren Mädchennamen am Arbeitsplatz und ihren gesetzlichen Namen nur bei Behördengängen.

Der oberste Richterspruch bedeutet, dass Paare, die ihre jeweiligen Namen behalten wollen, keine andere Wahl haben, als unverheiratet zu bleiben. Doch solche Paare haben in Japan oft mit Komplikationen zu kämpfen, etwa bei Erbschaftsfragen oder Sorgerechtsangelegenheiten.

Als nicht vereinbar mit der Verfassung befand der Oberste Gerichtshof dagegen, dass Frauen erst nach sechs Monaten nach einer Scheidung neu heiraten dürfen. Frauen sollten nicht mehr als 100 Tage warten müssen, um neu heiraten zu dürfen, hieß es. Die Regierung in Tokio kündigte am selben Tag an, die Gesetzeslage entsprechend anzupassen.

In Deutschland entscheiden Ehepaare, ob sie einen gemeinsamen Namen führen wollen.

ala/dpa

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