Rechtsextremer Ex-AfD-Abgeordneter Gericht untersagt Jens Maier die Amtsgeschäfte als Richter
Jens Maier: Vorerst nicht als Richter tätig
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Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf sein Richteramt vorerst nicht mehr ausüben.
Das Dienstgericht für Richter in Leipzig untersagte dem 60-Jährigen vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Maier sei angehört worden. Das Gericht erklärte demnach, »der öffentliche Eindruck des Richters lasse ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen«.
Er werde sein Amt voraussichtlich nicht »verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person« führen. Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft. Er galt als führender Kopf des rechtsextremistischen und zumindest offiziell aufgelösten sogenannten Flügels der AfD.
Sein Engagement im »Flügel« sei maßgeblich für die Entscheidung gewesen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Obwohl diese Tätigkeit in Maiers Zeit als Abgeordneter fiel und währenddessen seine Richtertätigkeit ruhte, könne sie verwertet werden. Denn sie erlaube eine Prognose, ob er die richterliche Unabhängigkeit künftig wahren könne.
Das Dienstgericht folgte nach eigenen Angaben der Einschätzung der sächsischen Regierung zu negativen Folgen für die Rechtspflege aufgrund der Wahrnehmung Maiers als »Rechtsextremist«. Es verwies in diesem Zusammenhang auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzberichts von 2020 sowie jüngste Äußerungen Maiers. Sie legten nahe, dass dieser sein Amt explizit als »AfD-Richter« wahrnehmen wolle.
Maier erhält laut der Mitteilung weiterhin seine Dienstbezüge. Sollte er in den Ruhestand versetzt werden, bekäme er demnach seine »verdienten Ruhestandsbezüge«.
Der Beschluss erging in einem Eilverfahren, das vom sächsischen Justizministerium angestrengt worden war. Er ist unanfechtbar und gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Dieses hat die Versetzung Maiers in den Ruhestand zum Ziel und war vom Freistaat Sachsen angestrengt worden.
Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Nachdem er bei der Bundestagswahl im vergangenen September den Wiedereinzug verpasst hatte, stellte er einen Antrag auf Rückkehr in sein früheres Dienstverhältnis am Amtsgericht in Dippoldiswalde.
Aktenzeichen: 66 DG 1/22