Prozess in München Gericht verurteilt Boateng wegen Körperverletzung

Im Berufungsprozess von Jérôme Boateng hat das Gericht ein Urteil gefällt: Gegen den früheren Fußballnationalspieler wurde eine hohe Geldstrafe verhängt.
Jérôme Boateng in München vor Gericht

Jérôme Boateng in München vor Gericht

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CHRISTOF STACHE / AFP

Das Landgericht München I hat Fußball-Weltmeister Jérôme Boateng in seinem Berufungsprozess wegen Körperverletzung verurteilt.

Es verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 10.000 Euro, also 1,2 Millionen Euro. Das sind in Summe 600.000 Euro weniger, aber 60 Tagessätze mehr, als das Amtsgericht im ersten Urteil verhängt hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren für Boateng gefordert. Er sei wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu verurteilen, verlangte Staatsanwältin Stefanie Eckert. Diese Freiheitsstrafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden, die Bewährungszeit solle auf drei Jahre festgesetzt werden.

Darüber hinaus forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro, die unter anderem Opfer- und Frauenhilfsorganisationen zugutekommen sollten. Die Nebenklage schloss sich den Forderungen an und sprach von einem »David-gegen-Goliath-Kampf«, den ihre Mandantin gegen ihren berühmten Ex-Freund führen müsse.

Die Verteidigung von Boateng verlangte hingegen einen Freispruch vom Vorwurf der Körperverletzung. Boateng sei jemand, »der eigentlich schon verurteilt war, bevor er morgens aufgestanden ist«, sagte sein Anwalt Peter Zuriel. »Eine prominente Person kann sich nicht in derselben Weise verteidigen wie es ein 0815-Mensch tun würde.«

Zuriels Kollege Norman Nathan Gelbert wies auf mutmaßliche Widersprüche in der Aussage der Nebenklägerin hin und betonte, dass ein Angeklagter bei Zweifeln freigesprochen werden müsse: »In dubio pro reo.«

Der 34 Jahre alte Abwehrspieler ist angeklagt, weil er 2018 seine damalige Partnerin, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, in einem Karibikurlaub beleidigt, geschlagen und verletzt haben soll.

Der Vorfall sei wohl »nur die Spitze des Eisberges«, sagte Staatsanwältin Eckert und sprach von einer von Gewalt geprägten Beziehung zwischen Boateng und seiner Ex-Partnerin.

Eckert kritisierte auch die Verteidigung des Fußballers. Seine Anwälte hätten im Verfahren »Dreck über die Geschädigte geworfen«, sagte die Staatsanwältin. Die Mutter seiner Kinder »so durch den Dreck zu ziehen«, sei aus ihrer Sicht »kein zulässiges Verteidigungsverhalten mehr« und müsse bei einer Strafzumessung für Boateng berücksichtigt werden.

Das Amtsgericht München hatte Boateng im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Weil alle Prozessbeteiligten Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegten, startete im Oktober der Berufungsprozess.

kha/dpa

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