Vorwurf der Körperverletzung Ermittlungen gegen Jérôme Boateng wieder aufgenommen

FC-Bayern-Profi Jérôme Boateng
Foto: Frank Hoermann / imago images / Sven SimonDie Staatsanwaltschaft München I ermittelt wieder gegen den Fußballprofi Jérôme Boateng. Nach dem Tod seiner Ex-Freundin Kasia Lenhardt wurde das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen Körperverletzung wieder aufgenommen, wie die Behörde dem SPIEGEL mitteilte. Zuvor hatte die Wochenzeitung »Die Zeit« berichtet.
Ursprünglich war das Verfahren am 20. Dezember 2019 eingeleitet worden. Im Sommer 2020 wurde es laut Staatsanwaltschaft vorerst eingestellt, unter anderem da Lenhardt sich entschieden habe, »keine belastenden Angaben mehr zu machen«. Ein Verteidiger des Sportlers war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Im »Bild«-Interview bezeichnete Boateng vor wenigen Wochen entsprechende mögliche Vorwürfe Lenhardts als Verleumdungsversuch. Im vergangenen Sommer hatte Boateng zudem Anzeige wegen Strafverfolgung Unschuldiger gegen die zuständige Staatsanwältin erstattet. Dieses Verfahren wurde jedoch eingestellt.
Am 9. Februar 2021 wurde Lenhardt tot in ihrer Berliner Wohnung gefunden. Es gibt keine Hinweise auf Fremdverschulden. Im Rahmen des Todesermittlungsverfahrens gab es laut Staatsanwaltschaft München jedoch neue Erkenntnisse, die zur Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen Boateng wegen des mutmaßlichen Vorfalls 2019 führten. Diese seien noch nicht abgeschlossen.
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Gegen Boateng gibt es noch in einem weiteren Fall Gewaltvorwürfe. Ende 2019 hatte das Amtsgericht München die Anklage gegen den ehemaligen Nationalspieler wegen Körperverletzung an einer weiteren ehemaligen Lebensgefährtin zugelassen.
Die Verhandlung hat noch nicht begonnen, ein erster Termin war wegen der Corona-Lage verschoben worden. Zu den Vorwürfen in diesem Verfahren sagten die Verteidiger Boatengs laut »Süddeutscher Zeitung« Ende 2019, es handle sich um einen »privaten Sachverhalt, der im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter beruhe«.