Messerattacke in Jobcenter Täter muss lebenslang hinter Gitter

Angeklagter vor Gericht in Düsseldorf: Mitarbeiterin eines Jobcenters erstochen
Foto: dapdDüsseldorf - Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf eine Mitarbeiterin des Jobcenters in Neuss ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf befand den 52-jährigen Ahmed S. des Mordes schuldig und entsprach damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte habe bei seinem Messerangriff den Tod seines wehrlosen Opfers "zumindest billigend in Kauf genommen", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees. Die Verteidigung kündigte Revision an - sie hatte den Angriff als Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag gewertet und auf höchstens 15 Jahre Haft plädiert.
Der Angeklagte hatte gestanden, vor einem halben Jahr eine Sachbearbeiterin im Neusser Jobcenter erstochen zu haben, weil er den Missbrauch seiner persönlichen Daten vermutete. Er habe zugestochen, die Frau aber nur am Arm verletzen wollen.
S. nahm das Urteil ohne äußerliche Gefühlsregung entgegen. Nach Überzeugung der Richter hatte sich der Vater von fünf Kindern am Tattag mit zwei Messern bewaffnet auf den Weg zum Jobcenter gemacht. Er wollte demnach einen Berater zur Rede stellen. Als er diesen nicht antraf, wandte er sich an die 32-jährige Sachbearbeiterin, die ebenfalls für ihn zuständig war. In ihrem Dienstzimmer griff er sie schließlich an. Beim ersten Stich sei die Klinge eines der beiden Messer abgebrochen, so der Richter. Daraufhin habe S. zu dem anderen Messer gegriffen und mehrfach auf die Frau eingestochen.
Das Opfer sei arglos gewesen, betonte der Richter. S. habe somit heimtückisch gehandelt. Der 52-Jährige sei für seine Tat "strafrechtlich voll verantwortlich". Ein Gutachter hatte keinen Hinweis auf eine schizophrene oder wahnhafte Störung des Mannes gefunden. Ein anderer Sachverständiger hatte dem Angeklagten zwar eine deutlich verminderte Intelligenz attestiert. Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit fand aber auch er nicht.
Vor Gericht hatten Ermittler geschildert, der Mann habe nach der Tat selbstbezogen und herzlos gewirkt. "Mein Herz hat geblutet, meine Wut kochte, ich wollte Rache", habe er gesagt. Sein Herz habe geblutet, deswegen habe jemand anders auch bluten sollen. In seinem letzten Wort vor Gericht bat der Angeklagte die Familie des Opfers um Verzeihung. Die Eltern, der Ehemann und der Sohn des Opfers traten als Nebenkläger auf.
Die Tat löste bundesweit Entsetzen aus und führte zu einer Debatte über die Sicherheitsvorkehrungen in Arbeitsvermittlungen und Behörden. Die Konzepte in Arbeitsagenturen wurden überprüft, um Gefahren für die Beschäftigten soweit wie möglich einzudämmen.