Vergewaltigungsvorwürfe Schweden stellt Voruntersuchungen gegen Julian Assange ein

Julian Assange (Archiv)
Foto: Matt Dunham/ APDie schwedische Justiz ermittelt nicht länger gegen Julian Assange. Über den Sommer hätten neue Anhörungen stattgefunden, aber die Beweise hätten als Basis für eine Anklage nicht ausgereicht, berichtete der Sender SVT unter Berufung auf die stellvertretende Direktorin der Strafverfolgung, Eva-Marie Persson. Gegen diese Entscheidung sei allerdings Widerspruch möglich.
"Die Beweislage hat sich stark abgeschwächt, auch durch die lange Zeit seit den fragwürdigen Ereignissen", sagte Persson. Die Untersuchungen seien zwar zu Ende, doch das mutmaßliche Opfer habe eine "glaubwürdige und zuverlässige Version des Geschehens abgegeben". Sie habe detaillierte Angaben gemacht.
Dem Wikileaks-Gründer war vorgeworfen worden, die Frau im Jahr 2010 in Stockholm vergewaltigt zu haben. Er hat die Vorwürfe stets bestritten. Andere Vorwürfe sind mittlerweile verjährt.
Auslieferung an USA droht weiter
Auch wenn das Verfahren in Schweden nun endgültig zu Ende sein sollte: Eine Auslieferung des 48-Jährigen an die USA ist weiterhin möglich, weil die US-Justiz einen Auslieferungsantrag gestellt hat, der von den Briten zugelassen wurde. Die Verhandlung zu dem Auslieferungsgesuch beginnt am 25. Februar 2020.
Seit April sitzt Assange in Großbritannien eine fast einjährige Freiheitsstrafe wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen ab. Assanges Vater John Shipton sorgt sich um die Gesundheit seines Sohnes. Dem SPIEGEL sagte er: "Mein Sohn verrottet im Gefängnis."
Zuvor hatte sich Assange sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London aufgehalten, um einer Auslieferung nach Schweden wegen der Vergewaltigungsvorwürfe zu entgehen.
Assange war im Sommer 2010 nach Schweden gereist. In Stockholm, so schilderte es Assange später, habe er eine Frau kennengelernt. Sie habe ihn zu sich nach Hause eingeladen, die beiden hätten einvernehmlich "zu mehreren Gelegenheiten sexuellen Verkehr" gehabt.
Am 21. August 2010 erklärte die Oberstaatsanwältin von Stockholm, der Verdacht der Vergewaltigung bestehe nicht, der Haftbefehl werde aufgehoben. Kurze Zeit später nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aber wieder auf und erwirkte einen Europäischen Haftbefehl gegen Assange.
"Alle Möglichkeiten ausgeschöpft"
Die Ermittlungen wurden im Mai 2017 eingestellt. Der damalige Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben, weil es unmöglich erschien, Ermittlungen zu führen, da Assange sich im Aysl in der ecuadorianischen Botschaft in London befand. Es seien "alle Möglichkeiten, die Ermittlungen durchzuführen, ausgeschöpft", hieß es damals in einer Mitteilung der schwedischen Staatsanwaltschaft.
Nach der Verhaftung von Assange durch die britische Polizei am 11. April hatte die Anwältin des mutmaßlichen Opfers jedoch die Wiederaufnahme der Voruntersuchungen gegen den WikiLeaks-Gründer beantragt. Die schwedische Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen neuen Haftbefehl gegen den 47-Jährigen. Ein schwedisches Gericht entschied jedoch im Juni, dass es keinen neuen Haftbefehl gegen ihn geben solle.