Notstand in der Justiz Generalstaatsanwälte beklagen Überlastung

Zu viel Beweismaterial, zu wenig Personal: Die deutschen Ermittler kommen bei der Aufklärung von Straftaten häufig nicht mehr hinterher. Nun haben die Generalstaatsanwälte bei einem internen Treffen Alarm geschlagen.
Akten in der Landespolizeidirektion Erfurt (Archivbild): Zu viel für neun Monate

Akten in der Landespolizeidirektion Erfurt (Archivbild): Zu viel für neun Monate

Foto: Martin Schutt/ dpa

Hamburg - Die Ermittlungsbehörden in Deutschland scheitern immer häufiger daran, sichergestelltes Beweismaterial fristgerecht auszuwerten. Das haben die Generalstaatsanwälte nach Informationen von MDR Info  bei einem internen Treffen in Görlitz beklagt. Demnach seien die riesigen Datenmengen auf Computer-Festplatten, USB-Sticks und Handys ein Problem: Das Beweismaterial müsse binnen neun Monaten ausgewertet werden, doch den Ermittlern fehlten dafür die Zeit und die technische Ausrüstung.

Als Beispiel wird unter anderem Brandenburg genannt: Das Datenvolumen von digitalem Beweismaterial in dem Bundesland hat sich laut MDR Info binnen fünf Jahren verdoppelt, auf mehr als 450 Terabyte. Im Mobilfunkbereich hat es sich sogar verachtfacht. Auch in Sachsen, Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen seien die Zustände schwierig geworden.

Das hat Folgen für die Strafprozesse. Wenn das Material nicht innerhalb von neun Monaten ausgewertet wird, bekommen die Verdächtigen ihr Eigentum ungeprüft zurück. Zu einem Verfahren kommt es dann nicht. Um das zu verhindern, werten die Staatsanwaltschaften inzwischen nicht mehr alle vorliegenden Beweise aus, wie es in dem Bericht von MDR Info heißt. Stattdessen konzentrieren sie sich auf jene, die den eigentlichen Verdacht stützen und dazu beitragen, den Prozess zügig abzuschließen. Die Gefahr: Die Beamten könnten weitere oder schwerere Straftaten übersehen.

Um die gestiegene Arbeitslast zu bewältigen, beauftragen die Ermittler demnach immer häufiger private Institute, die Gutachten für Strafverfahren erstellen sollen. Aber in einigen Fällen haben Gerichte solche Dokumente nicht anerkannt. Besonders heikel sind Verfahren mit Bezug auf Kinderpornografie: Geben die Beamten belastendes Material zur Auswertung an ein privates Institut weiter, machen sie sich selbst strafbar. Der Vorwurf: Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten.

mja

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