Kachelmann-Prozess
Minimalspuren an Messer verwirren Experten
Der Gutachter spricht von einer "Mischspur an der Nachweisgrenze": Die angebliche Tatwaffe im Vergewaltigungsprozess um Jörg Kachelmann trägt nur bedingt zur Erhellung des Tatgeschehens bei. Sowohl der Angeklagte als auch die Nebenklägerin sollen das Messer in der Hand gehabt haben.
TV-Moderator Jörg Kachelmann auf dem Weg ins Gericht
Foto: dapd
Mannheim - Laut Angaben eines Gutachters vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) befinden sich am Messergriff sowohl Spuren, die auf das mögliche Opfer hinweisen, als auch eine, allerdings geringere Spur, die auf Kachelmann hinweist.
Die geringe Spur könne auf die glatte Oberfläche zurückgeführt werden, sagte der Sachverständige Gerhard Bäßler am Montag vor dem Landgericht Mannheim. Eine andere Möglichkeit sei, dass die Spur in der Tüte der Spurensicherung verloren gegangen sei. Auch sei nicht auszuschließen, dass eine "Spurenübertragung" stattgefunden - also das mutmaßliche Opfer winzige Hautpartikel ihres Ex-Geliebten auf das Messer übertragen hat.
"Wenn eine Person das Messer mehrere Minuten in der Hand gehabt hat, dann würde ich ein eindeutigeres Ergebnis erwarten", so das Resümee des Experten. Mithin ist die Auswertung der DNS-Spuren kein Beleg dafür, dass Jörg Kachelmann seine Geliebte mit einem Messer bedroht und verletzt hat. "Es gibt keine Hinweise darauf, dass mit dem Rücken oder der Spitze Verletzungen herbeigeführt wurden", so Bäßler.
Die 37-jährige Nebenklägerin, eine Radiomoderatorin, gibt an, in der Nacht zum 9. Februar nach einem Streit von Kachelmann mit dem Tode bedroht und vergewaltigt worden zu sein. Der 52-jährige Angeklagte bestreitet die Tat.
Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn zeigte sich zufrieden: "Es gibt keinen Sachbeweis dafür, dass die Aussage der Nebenklägerin richtig ist." Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt.