Getötete Teenagerin in Kandel
Gericht will Angeklagten als Jugendlichen behandeln
Beim Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder einer 15-Jährigen in Kandel will das Landgericht Landau das Jugendstrafrecht anwenden. Die Öffentlichkeit wäre damit von der Hauptverhandlung ausgeschlossen.
Das Landgericht Landau will den Angeklagten im Mordfall Kandel als Jugendlichen behandeln. Dies teilte das Gericht nach einer vorläufigen Bewertung bei der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung mit.
Ein mutmaßlich aus Afghanistan stammender Mann wird beschuldigt, seine 15-jährige Exfreundin Ende Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erstochen zu haben. Der Fall hatte deutschlandweit Aufsehen erregt.
Die Kammer gehe nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" davon aus, dass er bei der Tat noch nicht 18 Jahre alt gewesen sei, sagte ein Gerichtssprecher. Zu dieser Einschätzung sei man aufgrund der bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Altersbestimmung des Angeklagten gekommen.
Die als Jugendkammer fungierende 2. Strafkammer führe dazu allerdings noch weitere Ermittlungen durch. Eine nach Jugendstrafrecht geführte Hauptverhandlung ist nicht öffentlich. Termine sind laut dem Gericht noch nicht festgelegt.
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