Karlsruhe Kannibale von Rotenburg scheitert vor Verfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gescheitert: Armin Meiwes, sogenannter Kannibale von Rotenburg, hatte gegen seinen Verurteilung wegen Mordes geklagt - die lebenslange Freiheitsstrafe sei nicht "schuldangemessen". Das sahen die Karlsruher Richter jetzt anders.

Karlsruhe - Der 46-jährige Armin Meiwes hatte beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil die Verurteilung wegen Mordes eine Verletzung seiner Menschenwürde, des Rechts auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit sowie einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot sei.

Außerdem verstoße das Urteil gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe sei nicht "schuldangemessen".

Allerdings scheiterte Meiwes mit seiner Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. In der am Freitag veröffentlichten Entscheidung der Karlsruher Richter heißt es, die Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes durch das Landgericht Frankfurt sei nicht zu beanstanden. Die im Strafgesetzbuch festgelegten Mordmerkmale seien verfassungsgemäß. Es liege auch kein Grundrechtsverstoß darin, dass eine Strafmilderung unterblieb.

Der Computerfachmann kann damit "frühestens nach 15 Jahren" aus der Haft entlassen werden und das "auch nur dann, wenn er nicht mehr gefährlich ist", wie der Bundesgerichtshof bereits betonte. Die besondere Schwere der Schuld, die eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt, war - anders als von der Staatsanwaltschaft gefordert - nicht festgestellt worden.

Armin Meiwes hatte im März 2001 einen 43-jährigen Berliner Ingenieur entmannt, getötet, geschlachtet und später teilweise verspeist. Dafür hatte der Computerfachmann in seinem Haus in Rotenburg in der Nähe von Kassel eigens einen "Schlachtraum" eingerichtet. Sein Opfer hatte sich freiwillig bereit erklärt, von Meiwes getötet zu werden. Beide Männer waren über das Internet in Kontakt getreten. Seine Bluttat hielt Meiwes auf Video fest, um sich anhand der Bilder später immer wieder sexuell zu befriedigen.

Das Frankfurter Landgericht verurteile Armin Meiwes im Mai 2006 wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der Bundesgerichtshof hatte im Februar 2007 das Urteil bestätigt.

bog/ddp/dpa/ap

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