Neuer Bischof Bertram Meier Bistum Augsburg will jedem Missbrauchsopfer bis zu 75.000 Euro zahlen

Die Bistumsheiligen Ulrich und Afra vor dem Augsburger Dom
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Es ist noch nicht lange her, da wurde das Bistum Augsburg vom umstrittenen Bischof Walter Mixa geleitet. Er sah sich selbst mit Misshandlungsvorwürfen konfrontiert. Nach den Querelen um den erzkonservativen Hardliner folgte der blasse Konrad Zdarsa. Bertram Meier, im Frühjahr zum neuen Bischof der Diözese ernannt, will nun offenbar endlich aufräumen - und hat eine "Anerkennungs- und Unterstützungsordnung" unterschrieben.
Demnach zahlt das Bistum Augsburg jeweils bis zu 75.000 Euro für Opfer sexuellen Missbrauchs, wie aus einer Mitteilung des Bistums hervorgeht. Die Ordnung gelte "für Betroffene sexuellen Missbrauchs oder körperlicher Gewalt im kirchlichen Kontext". Und mit ihr kommt das Bistum einer geplanten, gemeinsamen Regelung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz zuvor.
"Ich wollte hier nicht länger zuwarten und die betroffenen Personen vertrösten", sagte Meier. "Mein Anliegen ist es, dass wir zu diesem Thema ein klares Signal setzen und Verantwortung zeigen." Aber natürlich wolle er einer noch ausstehenden Regelung auf Ebene der Bischofskonferenz nicht vorweg greifen. Leitlinien hatte die Bischofskonferenz auf ihrer Frühjahrsvollversammlung verabschiedet.
Keine Kirchensteuer-Mittel für Entschädigung
Augsburg ist den Angaben zufolge nach dem Erzbistum Freiburg erst das zweite Bistum in Deutschland, das nun konkrete Vorgaben für Zahlungen an Missbrauchsopfer hat. Das Freiburger Modell war erst vor Kurzem in Kraft getreten. Die Bischofskonferenz hatte zuletzt mehrere Modelle diskutiert - eine pauschale Entschädigung oder ein nach Schwere des Falls abgestuftes Entschädigungsverfahren.
Die Augsburger Regelung sieht Einmalzahlungen vor, die - je nach Schwere des Falles - bis zu 25.000 Euro betragen. Auch eine monatliche Unterstützungszahlung bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 75.000 Euro sei möglich. Die Finanzierung soll ausdrücklich nicht aus Kirchensteuern erfolgen. Es werden "ausschließlich die Mittel des Bischöflichen Stuhls herangezogen".
Bischof Bertram Meier teilte mit, seine Zeit als Bischof werde sich "auch daran messen lassen müssen, wie ich mit diesem dunklen Kapitel unserer Vergangenheit als Kirche umgegangen bin und was ich getan habe, dass sich Derartiges nie mehr wiederholt und nicht zuletzt auch, wie wir den Betroffenen geholfen haben". Was das Finanzielle anbelangt, so ist er sich laut Mitteilung bewusst, dass sich manche Betroffene viel höhere Summen vorgestellt hätten. Opferverbände und eine Expertenkommission hatten in der Vergangenheit Hunderttausende Euro für jedes Opfer als Entschädigung verlangt.
Man habe sich unter anderem an der bereits bestehenden Ordnung des Erzbistums Freiburg, am Zivil- und Unterhaltsrecht orientiert - und dadurch eine Lösung gefunden, die auch im europäischen Kontext als rechtskonform und gerecht bezeichnet werden könnte, heißt es nun aus Augsburg. Für die Betroffenen gebe es "Sachwalter" als wichtige Ansprechpartner. Diese würden vom Bischof benannt und dürften in keinem kirchlichen Arbeitsverhältnis stehen.
Laut einer Studie zu Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche wurden bundesweit von 1946 bis 2014 mindestens 3677 Minderjährige Opfer sexueller Gewalt von mindestens 1670 Klerikern. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein, Experten sprechen von bis zu 100.000 Betroffenen.