Disput an Imbissbude Staatsanwalt hält Schuss im Streit über Pommes für Notwehr
Kiel - Für einen lebensgefährlichen Schuss nach einem Streit über angeblich schlechte Pommes frites kann ein Kieler Imbissbesitzer nach Ansicht des Staatsanwalts nicht bestraft werden. Der 41-jährige Angeklagte habe sich bedroht gefühlt und in Notwehr auf seinen 26-jährigen Gast geschossen, sagte Staatsanwalt Torsten Holleck. Der Imbisswirt sei daher vom Vorwurf der versuchten Tötung freizusprechen. Wegen illegalen Waffenbesitzes plädierte der Staatsanwalt aber auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
Der Fall ereignete sich am 20. November 2011. Das Opfer hatte den Imbisswirt laut Staatsanwalt aufgefordert, mit einer Waffe vor die Tür zu kommen und sich zu duellieren. "Daher durfte der Angeklagte, egal, ob das Opfer bewaffnet ist oder nicht, von der Schusswaffe Gebrauch machen - Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein", sagte Holleck.
Der Imbisswirt, ein fünffacher Familienvater, hatte geschildert, er habe seine Familie und sich schützen wollen. Das Opfer wurde durch eine Notoperation gerettet.