Urteil in Kleve Gericht sieht Gruppenvergewaltigung nicht als erwiesen an

Einer Gruppe Männer war vorgeworfen worden, zwei Frauen in Nordrhein-Westfalen wehrlos gemacht und sie vergewaltigt zu haben. Nun sind die Angeklagten von den meisten Vorwürfen freigesprochen worden.
Fünf Männer mussten sich vor dem Landgericht Kleve verantworten

Fünf Männer mussten sich vor dem Landgericht Kleve verantworten

Foto: Fabian Strauch/dpa

Fünf Männer standen in Kleve vor Gericht, weil ihnen eine Gruppenvergewaltigung vorgeworfen wurde. Nun hat die Behörde vier von fünf Angeklagten zu Geldstrafen verurteilt. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass zwei Frauen gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen worden seien, teilte ein Sprecher mit.

Es gebe auch keine Anhaltspunkte für eine Betäubung der Frauen, etwa mit K.-o.-Tropfen. Die beiden Frauen seien nicht völlig bewusstseinsgetrübt gewesen. Zwar seien sie deutlich alkoholisiert gewesen, dies sei aber nicht gegen ihren Willen geschehen. Die Geldstrafen in Höhe von 700 bis 2700 Euro erhielten vier der fünf Männer, weil sie ohne Einverständnis der Frauen Aufnahmen beim Sex angefertigt hatten. Ein Angeklagter wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte bis zu siebeneinhalb Jahre Haft beantragt. Sie sah es als erwiesen an, dass die zwei Frauen in einer Wohnung in Krefeld Opfer der Männer geworden seien. Toxikologische Untersuchungen hatten aber keine Hinweise auf K.-o.-Tropfen ergeben.

Die Staatsanwaltschaft hatte während des Prozesses vergeblich einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt, nachdem dieses die Haftbefehle aufgehoben hatte. Angeklagt waren die Männer wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Nur im letzten Punkt kam es zu Verurteilungen.

bbr/dpa
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