Zu Unrecht inhaftierter Syrer NRW-Landtag beschließt nach Tod von Amad A. Untersuchungsausschuss

Tür zur ausgebrannten Zelle 143 im Gefängnis in Kleve
Foto: Markus van Offern/ dpaAmad A. starb nach einem Brand in seiner Zelle. Das Feuer im Gefängnis in Kleve legte der syrische Flüchtling laut einem Gutachten des nordrhein-westfälischen Justizministeriums selbst. Doch mit diesem Gutachten will sich der Düsseldorfer Landtag nicht abfinden.
Der hellhäutige 26-jährige Ahmed A. soll mit einem dunkelhäutigen Mann aus dem afrikanischen Mali verwechselt worden sein - und saß mehr als zwei Monate unschuldig im Gefängnis. Nach SPIEGEL-Informationen hätte der Syrer trotz dieser Verwechslung mit dem malischen Asylbewerber schon Wochen vor dem Brand aus dem Gefängnis kommen können - gegen eine Zahlung von gerade einmal 285 Euro. Zunächst war unklar, ob der Mann das auch wusste.
Grüne: "Lehren ziehen"
Der Ausschuss soll nun strukturelle Defizite, aber auch mögliche Versäumnisse und Fehleinschätzungen der Ministerien und Behörden aufklären, sagte SPD-Fraktionsvize Sven Wolf. "Wir wissen nicht, wie und warum Ahmed A. gestorben ist." Diese Fragen quälten auch die Angehörigen.
Zwei Monate nach der Tragödie seien die Fragen noch nicht beantwortet, sagte Wolf. Der Rechtsexperte der Grünen-Fraktion, Stefan Engstfeld, sagte: "Wir müssen daraus Lehren ziehen, dass so etwas in unserem Land nie wieder passieren darf." In der Zwischenzeit sind noch zwei weitere Fälle bekannt geworden, bei denen in Nordrhein-Westfalen Männer irrtümlich inhaftiert wurden.
Die CDU stimmte dem Antrag von SPD und Grünen aus Parlamentstradition wegen des Schutzes eines Minderheitenwunsches zu. Der CDU-Abgeordnete Bernhard Hoppe-Biermeyer sagte jedoch, die zuständigen Minister für Justiz und Inneres hätten sich mehrfach entschuldigt und immer über den Stand der Ermittlungen Auskunft gegeben. Der offizielle Ermittlungsbericht der Staatsanwaltschaft Kleve liege außerdem noch gar nicht vor.
SPD und Grüne hätten den Ausschuss auch mit ihren Stimmen allein einsetzen können.