Klinikskandal Richter verurteilen Zitronensaft-Arzt zu Bewährungsstrafe
Mönchengladbach - Insgesamt 69 schwere Behandlungsfehler werden dem ehemaligen Chefarzt Arnold Pier in der 382 Seiten dicken Anklageschrift vorgeworfen. Dazu gehören sieben Todesfälle und mehr als 60 Körperverletzungsdelikte an Patienten. Als Leiter der Klinik soll Pier angeordnet haben, zur Wundbehandlung Zitronensaft anstelle teurer steriler Lösungen einzusetzen. Mehrere Patienten im Alter zwischen 50 und 92 Jahre starben.
Am Freitag wurde der 53-jährige Pier zunächst wegen des Todes einer 80-jährigen Patientin zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Der Klinikleiter habe sich an der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, entschied die zuständige Kammer des Landgerichts Mönchengladbach.
"Der Einsatz von Zitronensaft zur Wundbehandlung von frisch operierten Patienten stellt einen medizinischen Kunstfehler dar", sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers in seiner Urteilsbegründung.
Unter dem Klinikleiter Pier seien Zitronen regelmäßig in bestimmten Fällen eingesetzt worden. Der Saft sei unter nicht keimfreien Bedingungen gewonnen worden. Der Einsatz eines solchen nicht zugelassenen und womöglich Schmerzen verursachenden Mittels habe Experimentcharakter, die Patientin hätte aufgeklärt und eine Einwilligung eingeholt werden müssen, sagte der Richter.
Dies habe der frühere Chefarzt im Fall der verstorbenen 80-jährigen Patientin jedoch unterlassen und sogar den Einsatz von Zitronensaft als Ascorbinsäure verschleiert, so Beckers weiter. Die Frau war im März 2006 mehrmals am Darm operiert worden und infolge einer Entzündung der Wunde schließlich verstorben.
Das am Freitag verkündete Strafmaß deckt nur einen von insgesamt sieben Fällen ab, in denen Pier und weitere Ärzte wegen Behandlungsfehlern für den Tod von Patienten verantwortlich sein sollen. Die übrigen Vorwürfe müssen in einem neuen Verfahren verhandelt werden, da ein Schöffe schwer erkrankte. Der Prozess soll noch in diesem Monat beginnen. Zwei weitere mitangeklagte Ärzte wurden am Freitag freigesprochen.
Todesursache kann auch ein "schicksalshafte Krankheitsverlauf" sein
Pier hatte das kleine, von der Insolvenz bedrohte St. Antonius-Krankenhaus am 1. Januar 2006 von der Gemeinde Wegberg, wenige Kilometer von Mönchengladbach entfernt, für nur 26.000 Euro gekauft. Die Klinik, bei der Pier seit Juli 2005 arbeitete, hatte damals knapp hundert Betten, beschäftigte rund ein Dutzend Ärzte.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll er als Geschäftsführer allen Abteilungen der Klinik strenge Kostenauflagen gemacht haben: Sie sollten vor allem an Blutkonserven, teuren Medikamenten und Desinfektionsmitteln sparen. So soll Ermittlern zufolge Patienten zur Desinfektion statt einer sterilen Lösung frisch gepresster Zitronensaft in die offenen Wunden geträufelt worden sein.
Auch soll Pier laut Anklage als Chirurg reihenweise Operationen durchgeführt haben, für die keine medizinische Notwendigkeit bestand. Insbesondere sollen narkotisierten Patienten Darmteile sowie Gallenblasen, Nieren und Brustfelle entnommen worden sein - aus reiner Profitgier.
Mit seinem Urteil vom Freitag folgte das Gericht weitgehend der Vorstellung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert.
Allerdings folgten die Richter nicht den in der Anklage ebenfalls formulierten Vorwürfen, der Klinikleiter habe eine unzureichende Diagnose gestellt und Fehler bei der Operation begangen. Es sei nicht auszuschließen, dass die Patientin wegen eines "schicksalshaften Krankheitsverlaufs" verstarb.
"Meine wirtschaftliche Existenz ist zerstört"
Der Verteidiger des ehemaligen Chefarztes hatte auf Freispruch plädiert und erklärt, Gutachter hätten weder eine negative Wirkung des Zitronensafts festgestellt noch die Diagnosen beanstandet. Auch sei die Patientin ausreichend aufgeklärt worden. Ihr Tod im März 2006 sei nicht durch Pier verschuldet, sondern durch den "schicksalhaften Verlauf" ihrer Erkrankung, sagte Anwalt Rolf-Werner Bock.
Mit den Tränen kämpfend hatte Pier am Donnerstag erklärt, der Prozess sei eine große seelische Belastung für ihn. So habe er die Geburt seiner Tochter aus zweiter Ehe nicht miterleben können, da er zu diesem Zeitpunkt in Haft gesessen habe. Das Krankenhaus habe er inzwischen zum Nennwert von 26.000 Euro wieder verkauft. "Meine wirtschaftliche Existenz ist zerstört", sagte Pier. Er verfüge über keine laufenden Einnahmen mehr.
Zuvor hatte der Arzt den Einsatz von Zitronensaft zur Wundbehandlung nochmals verteidigt. In einer verlesenen Erklärung hieß es, er sei von der keimtötenden und wundheilenden Wirkung überzeugt gewesen. Der Zitronensaft sei nur in wenigen Fällen und als letztes Mittel bei schwerwiegenden Wundheilungsstörungen angewendet worden. Im Fall einer Patientin habe der Saft positive Wirkungen gezeigt, da die Wunde nach der Operation habe verschlossen werden können.
Arnold Pier sieht sich als Opfer einer Intrige. In Gang kamen die Ermittlungen aufgrund einer anonymen Anzeige gegen Arnold Pier im Dezember 2006. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte daraufhin Patientenakten und durchsuchte die Privatwohnung von Pier.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.