Kölner Knöllchen-Posse
Behörden-Hickhack nach Blitzer-Panne hält an
Gnadenerlass - oder doch nicht? Der Streit um Hunderttausende womöglich zu Unrecht ausgestellte Knöllchen geht weiter. Nachdem die Stadt Köln ein Einsehen mit den Autofahrern hatte, stellt sich eine andere Behörde quer.
Im Fall der Hunderttausenden auf der Autobahn 3 womöglich zu Unrecht ausgestellten Knöllchen könnten die geblitzten Autofahrer doch auf ihren gezahlten Bußgeldern sitzenbleiben. Die Stadt Köln kann die kassierten Strafzahlungen nun nicht wie angekündigt per Gnadenerlass der Bezirksregierung erstatten.
"Das geht nicht, wie sich das die Stadt Köln vorstellt", sagte der Sprecher der Bezirksregierung, Bodo Klein. Der nordrhein-westfälische Gnadenerlass wirke nicht rückwirkend und könne nur in besonderen Härtefällen angewendet werden. Wenn etwa ein Fernfahrer zusätzliche Punkte in Flensburg erhalte und ihm dadurch der Verlust des Jobs drohe, könne er vor Begleichung des Bußgeldes einen entsprechenden Antrag stellen.
Laut Bezirksregierung gibt es aber eine Alternative für die Autofahrer, ihr Geld doch noch zurückzubekommen: "Natürlich kann jetzt jeder einen Antrag bei der Stadt stellen auf Wiederaufnahme des Verfahrens." Die Stadt Köln müsse diesen Antrag bewerten und entscheiden.
Die Stadt Köln hatte dagegen zuvor bereits argumentiert, bei bereits bezahltem Bußgeld seien die Verfahren rechtswirksam abgeschlossen. Eine Wiederaufnahme sei nur unter besonderen Voraussetzungen möglich - zum Beispiel wenn das Bußgeld 250 Euro übersteige. Immerhin die 35.000 noch laufenden Verfahren hat die Stadt inzwischen eingestellt.
2016 hatte die Überwachungsanlage laut Ordnungsamt 13 Millionen Euro Bußgeld eingespült.